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Elektronisches Service (Pharma)


Ab dem 1. September 2005 werden Anträge zum Erstattungskodex nur mehr in elektronischer Form entgegengenommen. Für diese elektronischen Anträge gibt es ein elektronisches Service für die Mitglieder der HEK. Für die Benutzung ist außer einem Internetanschluss (einschließlich e-mail-Adresse) Folgendes notwendig:

  1. Die Bürgerkarte (elektronischer Ausweis)
  2. Die Bürgerkartenumgebung
    Dieses Programm können Sie einfach und kostenlos aus dem Internet laden. Für nähere Informationen wählen Sie den Link "Bürgerkarten-Software" in den Links zum Thema rechts außen.
  3. Ein Kartenlesegerät
    Dieses Lesegerät erhalten Mitglieder der HEK vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherung kostenlos zur Verfügung gestellt.

Erstanmeldung

Dieser Schritt ist grundsätzlich notwendig um ein elektronisches Service der österreichischen Sozialversicherung zu nutzen. Dabei wird Ihr Zertifikat dem Ordnungsbegriff zugeordnet, der von der Sozialversicherung verwendet wird.  Über die  erfolgreiche Erstregistrierung werden Sie per Mail informiert. Ab diesem Zeitpunkt können Sie alle Services der österreichischen Sozialversicherung, die für die Rolle Versicherter angeboten werden, nutzen.


Rolle beantragen

Um die elektronischen Services für den Erstattungskodex zu nützen müssen sie Ihre Rolle für die elektronische Antragstellung beantragen. Dieser Antrag wird von Ihnen rechtsgültig unterschrieben und von der Fachabteilung im Dachverband geprüft.

Sie werden über die Freischaltung per Mail unterrichtet.

E-Mail: Ansprechpartner


HEK-Unterlagen


Folgender Link führt Sie zur Authentifizierungsseite der Einsicht auf die HEK-Unterlagen.

https://www.sozialversicherung.at/eweko-HEK/

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020