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Wochengeld auch für Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen, denen während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes anlässlich einer neuerlichen Schwangerschaft das individuelle Beschäftigungsverbot bestätigt wird


Mag. Jiri NovakDer Autor:
Mag. Jiri Novak

ist als Jurist in der Abteilung „Allgemeine Rechtsangelegenheiten“ bei der WGKK tätig. Arbeitsschwerpunkte: Kinderbetreuungsgeld, Regress- und Leistungsstreitverfahren.



KURZFASSUNG


  In der Entscheidung vom 30.8.2011 zu GZ 10 ObS 77/11p bejahte der OGH den Anspruch auf Wochengeld gemäß § 162 Abs 3a Z 2 KBGG bei Bezieherinnen von Leistungen nach dem KBGG anlässlich einer neuerlichen Schwangerschaft auch während des individuellen Beschäftigungsverbotes. Nach Ansicht des OGH diene sowohl das absolute Beschäftigungsverbot iSd § 3 Abs 1 MSchG als auch das individuelle Beschäftigungsverbot iSd § 3 Abs 3 MSchG demselben Schutzzweck. Daher sei nicht erst das tatsächliche Eingreifen eines arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverbotes maßgebend, sondern es reiche das „potentielle“ Vorliegen einer mutterschutzrechtlichen Arbeitsunfähigkeit aus, die eine allfällige Beschäftigungsaufnahme verhindere. Zu diesem Ergebnis führe sowohl die sprachlich-grammatikalische als auch die systemisch-logische Auslegung der §§ 120 Z 3 iVm 163 Abs 1 ASVG, sodass die teleologische Interpretation nicht zur Anwendung komme. Auch das Argument der unsachlichen Differenzierung zwischen Bezieherinnen von Leistungen nach dem KBGG, denen ohne Nachweis einer tatsächlichen Arbeitsverpflichtung das individuelle Beschäftigungsverbot bestätigt wird und Bezieherinnen von Leistungen nach dem KBGG, die sich das individuelle Beschäftigungsverbot nicht bestätigen lassen, konnte den OGH nicht überzeugen. Im Ergebnis hat die vorliegende Entscheidung unmittelbare Auswirkungen auf den von den Krankenversicherungsträgern zu tragenden Aufwand für das Wochengeld als versicherungsfremde Leistung in der Krankenversicherung.

Zuletzt aktualisiert am 09. März 2022