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Task Force Sozialversicherung-Ärztekammer: Wie ist sie entstanden? Was hat sie bewirkt? – Ein Rückblick


Mag. Beate HartingerDie Autoren:
Mag. Beate Hartinger

ist Generldirektor-Stv. des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.



Dr. Günther WawrowskyDr. Günther Wawrowsky

ist Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte.



KURZFASSUNG

Vor vier Jahren wurde der Erstattungskodex (EKO) am 1. Jänner 2005 eingeführt und das Heilmittelverzeichnis abgelöst. Auch das Chefarztbewilligungssystem wurde grundlegend umgekrempelt. Denn aufgrund der Bestimmungen der Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung (HBK-VO) ist die Verordnerin für die Einholung der chef- und kontrollärztlichen Bewilligung verantwortlich und nicht mehr der Patient (§ 7 HBK-VO). Um dies zu bewerkstelligen, schuf der Hauptverband das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS); ein elektronisches Kommunikationsmedium, über das die Vertragsärzte allfällige Bewilligungsanfragen an den chef- und kontrollärztlichen Dienst zu senden haben. Drei ambitionierte Änderungen, die verschiedene Kontroversen auslösen sollte. Da sich der Hauptverband hierüber im Klaren war, bezog er die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) bereits frühzeitig ein.

Am 12. Juli 2006 trafen sich Vertreter des Hauptverbandes und der KV-Träger mit Vertretern der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte (BKNÄ) zur ersten Sitzung der Task Force im Hauptverband. Als zentrales Ziel formulierte man die Optimierung der Heilmittelpolitik (ökonomische Versorgung der Patienten mit den medizinisch notwendigen Medikamenten), insbesondere in Hinblick auf den EKO, das ABS und die Nachfolgende Kontrolle (NK). Die Task Force beschäftigt sich dabei einerseits mit grundsätzlichen Fragstellungen, prüft aber andererseits auch Einzelmaßnahmen mit dem Gesamtziel der Entbürokratisierung und Optimierung der Praktikabilität.

Der Beitrag zeigt, dass die Task Force viel dazu beitrug, mit ihrem durchwegs guten Gesprächsklima aufkeimende Missverständnisse zwischen der ÖÄK und der SV auszuräumen und die Bereitschaft der Vertragsärzte, ABS zu verwenden, deutlich anzuheben. Immerhin nutzen nahezu 94 % der Allgemeinmediziner und 89 % der Fachärzte diesen Service. Trotzdem wird erwartet, dass noch viele offene Aufgaben, besonders im Hinblick auf die Mengenentwicklung der Medikamentenverordnungen (gemeinsame Analyse der Daten und setzen gemeinsamer Maßnahmen) auf die Beteiligten zukommen wird.

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2022