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Pensionsrechtssplitter


Dr. Manfred GründlerDer Autor:
Dr. Manfred Gründler

War von 1999 bis 2001 Vizepräsident des Hauptverbandes der österr. Sozialversicherungsträger, von 1998 bis 2000 Generalsekretär-Stv. Der Wirtschaftskammer Österreich und von 1987 bis 1998 Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Niederösterreich.


KURZFASSUNG


Die vielen Novellen des Pensionsrechts mit vielfach grundlegenden Änderungen haben die Legisten besonders gefordert. An vier Beispielen wird in diesem Artikel deutlich gemacht werden, dass den Rechtsanwendern sehr gedient wäre, würde sich der Gesetzgeber um eine klare Ausdrucksweise bemühen, statt komplizierte Interpretationsschritte erforderlich zu machen.


Resumée
Die Gründe für die aufgezeigten Mängel sind vielfältig. An erster Stelle steht wahrscheinlich, dass den Legisten zu wenig Zeit gelassen wird, über die richtigen Formulierungen nachzudenken. Die im Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen sind auch keine sehr große Hilfe, weil sie sich weniger mit gesetzestechnischen Fragen, als mit solchen interessenspolitischer Natur beschäftigen. Dazu kommt der auch im Begutachtungsverfahren meist gegebene Zeitmangel. Der Zeitdruck ist so groß, dass man sich wundert, dass das Gesetz überhaupt noch vollziehbar ist.

Es drängt sich auch der Verdacht auf, dass das Gesetz zu wenig genau gelesen wird. Anders ist es kaum erklärbar, dass die Pensionsversicherungsträger die oben geschilderte Vorgangsweise beim Schulzeitennachkauf praktizieren und noch immer den Erwerb von Ersatzzeiten aus der Zeit nach 2005 als möglich annehmen. Die „Erläuternden Bemerkungen“ und ein common sense der Vollziehenden scheinen zur Rechtsquelle zu werden, was für den Rechtsstaat problematisch sein könnte. Die kritisierten Gesetzesbestimmungen sollten daher überdacht werden.

Zuletzt aktualisiert am 07. März 2022