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Anton Blechschmidt - Pionier der Angestelltenpensionsversicherung


Dr. Guenther SteinerDer Autor:

Dr. Guenther Steiner


ist Politikwissenschafter und Historiker in Wien.


KURZFASSUNG

Vor fast 110 Jahren, am 16. Dezember 1906 erhielt das Gesetz 1906 betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten, das Angestellten-Pensionsversicherungsgesetz, die kaiserliche Sanktion. Vor 100 Jahren, am 3. Mai 1916 starb einer der Pioniere dieses Gesetzes, Anton Blechschmidt.

 

Zur Person Anton Blechschmidt

Geboren wurde Anton Blechschmidt am 5. Juli 1841 als Sohn des Steuerkassiers Anton Blechschmidt in Tschernembl (Crnomelj) im heutigen Slowenien. Nach der Matura am Gymnasium in Laibach, kam er zum Studium an die Universität Wien, das er jedoch nach zwei Jahren wegen mangelnder Unterstützung der Eltern aufgeben musste. Blechschmidt wurde Buchhalter in der Eisenbranche und lernte dort die Situation der Privatangestellten kennen, gegen die er in einem Artikel in der „Deutschen Zeitung“ vom 14. September 1892 auftrat. Darin zog er einen Vergleich der Staatsbeamten mit „dem Heer der Privatbeamten um die er sich kümmerte. Es wäre daher eine schöne Aufgabe, die Errichtung eines Verbandes der Privatbeamten anzustreben, so Blechschmidt. Die Sicherung des Gehaltes, der Altersversorgung, der Arbeitsdauer und eines Urlaubes sowie Schutz vor unwürdiger Behandlung nannte er als dessen Aufgabe.

 

Es erscheint geradezu logisch, dass Blechschmidt eingeladen wurde, der Bewegung zur Erreichung einer Altersversorgung der Privatbeamten und dem Verein, den es schon gab, beizutreten, nämlich der Privatbeamtengruppe des ersten allgemeinen Beamtenvereines der österreichischen Monarchie. Dieser war schon in Sachen Altersversorgung der Privatangestellten aktiv geworden und hatte am 27. November 1888 eine Petition an die Regierung und den Reichsrat geschickt.

 

Am 10. November 1892 erweiterte die Privatbeamtengruppe ihre Vorstellung um die von ihr formulierten Grundsätze eines allgemeinen Pensionsinstituts für Privatbeamte, in denen festgehalten wurde, dass die Privatbeamten etwa fünf Prozent ihres Gehaltes in das Institut einzahlen sollten, die Unternehmer die gleiche Summe und so etwa zehn Prozent des Gehaltes der Privatangestellten für die Altersvorsorge zur Verfügung stehen würde. Das Abgeordnetenhaus des Reichsrates forderte die Regierung am 24. März 1893 auf, eine Vorlage für ein Gesetz über die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung der Angestellten einzubringen.

Inzwischen zum stellvertretenden Obmann der Privatbeamtengruppe innerhalb des Beamtenvereins avanciert, berief Anton Blechschmidt für den 24. November 1895 den ersten, von Vertretern aller Nationen beschickten Delegiertentag ein, der die Grundzüge über ein Gesetz der Privatangestellten festlegte.

 

Am 4. April 1898 urgierte Blechschmidt bei einer Audienz bei Ministerpräsident Graf Franz von Thun die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes gütigst verordnen zu wollen. Er meinte, dass das Jubeljahr des Kaisers, das 50. Regierungsjubiläum, ein guter Anlass sei, das Gesetz zu beschließen. Der Ministerpräsident gab zur Antwort, dass es ihm aufgrund anderer wichtiger Staatsfragen noch nicht möglich gewesen sei, sich damit zu beschäftigen. Zu Recht also sprach Blechschmidt später davon, dass der Ministerpräsident Thun der Sache recht kühl gegenübergestanden sei, dennoch hätte sie aber den toten Punkt überwunden, da das Ministerium einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet habe.

Unermüdlich betrieb Blechschmidt in Eingaben und Vorsprachen an den jeweiligen Ministerpräsidenten, an Minister und Reichsratsabgeordnete seine Sache. Dieser Gesetzesentwurf entsprach völlig den Vorstellungen der Privatbeamtenvertreter, wie sie im November 1895 dargelegt worden waren. Am 22. Februar 1900 kündigte Ministerpräsident von Koerber die Vorlage des Gesetzes im Abgeordnetenhaus an. Es dauerte doch noch, aber am 21. Mai 1901 brachte der Ministerpräsident die Gesetzesvorlage ein, die dem Sozialausschuss des Hauses zugewiesen wurde.

 

Zwischen 1901 und 1903 betrieb die Gewerkschaftskommission eine Kampagne für die Einführung der Altersversicherung. Am 22. Oktober 1902 brachten Engelbert Pernerstorfer und Genossen einen Antrag ein, der die Einführung der obligatorischen Alters- und Invalidenversicherung „für alle gegen Lohn und Gehalt beschäftigten Personen […] sowie Kleingewerbetreibende und Kleinbauern“ forderte.

Blechschmidt vertrat die Ideologie der „Harmonieverbände“, die von einer Harmonie von Unternehmern und Angestellten ausgingen und die geistige Arbeit als Unterscheidungsmerkmal für den eigenen Stand betonten. Den Sozialdemokraten umgekehrt widerstrebte es in ihrem Solidaritätsgefühl, ein solches Merkmal zu akzeptieren, das implizierte, dass die Arbeiter „geistlos“ wären.

Das Herrenhaus stimmte dem Gesetzesentwurf schließlich am 30. Oktober 1906 zu. Die kaiserliche Sanktion erhielt das „Gesetz betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten“ im Dezember 1906. Österreich war somit der erste Staat, der eine Pensionsversicherung für Angestellte einführte. 

Mit Schreiben vom 11. Februar 1908 wurde Blechschmidt vom Innenministerium zum Vorstandsmitglied der Pensionsversicherungsanstalt ernannt. Die Konstituierung der Anstalt fand am 2. März 1908 statt. Blechschmidt wurde Vizepräsident der Anstalt.

 

Anton Blechschmidt starb am 3. Mai 1916. Schon am 4. Dezember 1910 war er zum Ehrenpräsidenten des Privatangestelltentages gewählt worden. Im Jahr 1936 wurde am Sitz der Angestelltenversicherungsanstalt in der Blechturmgasse in Wien eine Gedenktafel für ihn enthüllt. 1940 wurde die Blechschmidtgasse in Wien-Floridsdorf nach ihm benannt.

 

Zweifelsohne war Anton Blechschmidt mit der ihm eigenen Hartnäckigkeit und Durchsetzungsfähigkeit, der es immer wieder schaffte, die eigenen Mitstreiter zu motivieren, ein ganz wesentlicher Motor für das Pensionsversicherungsgesetz der Angestellten. Auch und vor allem gegen sehr viele Widerstände. Es war das große Verdienst Blechschmidts, die Pensionsversicherung für die Angestellten erreicht zu haben, die dann auch Vorbild für die Pensionsversicherung der Arbeiter wurde.

 


 

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020