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Säulenübergreifende Vorsorgeinformationen


Der Autor:

Manfred Glombik
ist freiberuflicher Journalist mit dem Schwerpunkt Rentenversicherung und war bis zu seiner Pensionierung in der gesetzlichen Rentenversicherung in Hannover beschäftigt.


KURZFASSUNG


Die Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung beschränkt sich nicht nur auf das formale Verwaltungsfahren, das in einer verbindlichen Entscheidung mit dem Verwaltungsakt endet. Es ist vielfach geprägt durch „schlicht hoheitliches Handeln“, die normale, (noch) nicht entscheidungsbezogene oder verbindliche Kommunikation zwischen den Bürgern und der Verwaltung. Daraus resultieren auch die besondere Informations- und Betreuungspflichten der Verwaltung und die Gewährleistung ihrer Effektivität (sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und die Pflicht zur spontanen Beratung) wie die Wahlrechte der Versicherten.

Die Verantwortung für eine angemessene Altersversorgung liegt beim Bürger. Die Planung des Ruhestandes wird aber komplexer; die Aussicht auf eine Zukunft ab einem bestimmten Alter in einer bestimmten Höhe zu erwartende Rente entwickelt sich von einem Recht zur Erwartung und Hoffnung. Gestützt auf eine kontinuierliche Vorsorgeinformation hat der Bürger die Chance, seine Altersvorsorge mit genügend finanziellen Mitteln erfolgreich in die eigene Hand zu nehmen. Sie soll die Bürger darin unterstützen, zusätzlichen Versorgungsbedarf zu erkennen und sich für ein passendes Altersvorsorgeprodukt außerhalb der gesetzlichen Pflichtversicherungen zu entscheiden. Dabei sollen vollständige, verständliche, verlässliche und vergleichbare Informationen zu allen drei Säulen der Alterssicherung den Bürgern bereitgestellt werden, die Informationen aus allen Säulen ausweisen, um einen möglichen zusätzlichen Vorsorgebedarf zu erkennen.

Die Information zur Altersversorgung wird von einem ‚Mehr‘ an Eigenverantwortung begleitet. Denn Bildung, Kompetenzvermittlung, Aufklärung, Information und Beratung sind zentrale Voraussetzungen von Eigenvorsorge und Wettbewerb sowie einer zunehmenden Ausdifferenzierung der Altersvorsorgeformen und -produkte.

Der Umbau der Alterssicherungssysteme zu Mehrsäulenmodellen führte in einigen Ländern aufgrund der vielfältigen Entscheidungsmöglichkeiten und -pflichten zu erhöhten Informationsbedürfnissen bei den Versicherten. Das zeigte sich besonders in Schweden. Die Versicherten sollten insbesondere über Kenntnisse verfügen, wie hoch das Niveau der individuellen Rentenleistungen ist und wie sich dieses Niveau durch das gewährte Renteneintrittsalter verändern lässt. Der „Orange Brief“ oder „Orange Umschlag“ stellt aus der Sicht der Rentenbehörde den „Eckpfeiler“ der Verbindung zwischen dem reformierten Alterssicherungssystem (weg von der „Volksrente“) und den Versicherten dar. Er informiert nur über die dortigen beiden ersten Säulen (Rentenversicherung und private Altersvorsorge). Informationen und Projektionen zur zweiten (betrieblichen) Säule erhalten die Versicherten einmal im Jahr im „Grünen Umschlag“. Die Vorsorgeinformation des „Orangen Briefes“ beträgt fünf Seiten, mit abgestufter Relevanz der Informationen.

Die Bereitstellung von umfangreichen Altersvorsorgeinformationen in Deutschland hinsichtlich der individuellen Leistungen und Ansprüche aus den einzelnen Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersversorgung und privaten Vorsorge ist daher häufiger Bestandteil der Reformprozesse.

Für unser Land ist bisher nicht in ausreichendem Maße geklärt, ob bzw. in welchem Umfang die Versicherten bereits über ein Grundwissen zur Funktionsweise des Alterssicherungssystems verfügen. Diese Fragen sollten daher möglichst in einem ersten Schritt beantwortet werden. Dass das Vorsorgeverhalten der Versicherten in Deutschland fundamentale Unterschiede in Abhängigkeit von deren finanzieller Allgemeinbildung aufweist und Personen mit weniger Finanzwissen seltener für ihr Alter planen, weniger häufig eine private Altersvorsorge besitzen sowie auch seltener und schlechter beraten werden, ist bereits belegt.

Dazu gehört nun die säulenübergreifende Vorsorgeinformation. Die Herausforderung besteht aber darin, nicht nur verschiedene Systeme und Produkte nebeneinander zu präsentieren, sondern die Informationen so zu integrieren, dass sie ein einheitliches Bild zeichnen.

Durch das Leitbild „Lebensstandardsicherung aus mehreren Säulen“ wird schon seit langer Zeit in der Deutschen Rentenversicherung Bund und in anderen Teilen der Alterssicherung über die Einführung einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation nachgedacht, in der die drei Säulen der Alterssicherung präsentiert werden. Damit sollen die Informationsbriefe der gesetzlichen und der privaten Alterssicherung angeglichen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine Vergleichbarkeit der Leistungen und eine bessere Planbarkeit der Altersvorsorge sicherzustellen. Insgesamt nimmt hier die gesetzliche Rentenversicherung eine Vorreiterrolle unter den Institutionen ein, die Vorsorgeinformationen zur Alterssicherung herausgeben. Es ist ein Meilenstein in der Beratung und Auskunft der Rentenversicherung.

Neben den speziellen Pflichten der Verwaltung zur Beratung und Betreuung treten noch gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger hinzu. So klärt z.B. die Rentenversicherung seit langem die Versicherten über ihre gezahlten Beiträge, die registrierten rentenversicherungsrechtlichen Zeiten und die Höhe der zu erwartenden Altersrente auf.

 

Fazit

Die größte Herausforderung von Vorsorgeinformationen über mehrere Säulen besteht darin, nicht nur verschiedene Systeme und Produkte nebeneinander zu präsentieren, sondern die Informationen so zu integrieren, dass sie ein einheitliches Bild zeichnen. Sie sind keine Regelung, sondern nur eine Auskunft über das „Wissen“ der Altersversicherung. Die Vorsorgeinformation ist kein Verwaltungsakt und schafft keine Bestandskraft. Auch stehen hier öffentliches Recht (gesetzliche Rentenversicherung) und privates Recht (private Altersvorsorge) nebeneinander. Doch dem Ziel der Rechtssicherheit dient immer vorrangig der Verwaltungsakt.

Sicherlich ist eine gemeinsame Vorsorgeinformation sinnvoll. Doch sie darf aber nicht hinter die Standards der gesetzlichen Renteninformation zurückfallen. Ein möglicher erster Schritt ist die Verpflichtung aller Anbieter von staatlich geförderten Vorsorgeprodukten der zweiten und dritten Säule der sozialen Sicherung in Deutschland zu einer einheitlichen Darstellung der zu erwartenden Leistungen nach vereinbarten Berechnungsmethoden und Berechnungsannahmen; also regelmäßig aussagekräftige Vorsorgeinformationen zu liefern. Hierbei sollte insbesondere Wert auf eine Vergleichbarkeit der einzelnen Produkte gelegt werden.

Diese Erkenntnisse über das Informationsverhalten der Versicherten, ergänzt durch experimentelle Forschungsdesigns, sollten konkrete Schlussfolgerungen darüber zulassen, wie die aktuellen Altersvorsorgeinformationen in Deutschland verbessert und in welcher Form zukünftig säulenübergreifende Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten, damit diese eine optimale Entscheidungsgrundlage bieten. Dazu wird es auch hilfreich sein, auf Erfahrungen und Erkenntnisse in Dänemark, Großbritannien und Schweden aufzubauen. Das langfristige Ziel der Bereitstellung von säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformationen ist weiter zuverfolgen.

Die Rolle des Staates in der neuen Politik der Altersvorsorge ist auch und vor allem diejenige eines Gewährleisters, Impulsgebers, Moderators, Regulierers sowie eines Controllers. Die Vorsorgeinformation sollte durch ergänzendes Vorsorgesparen Freiheitsräume verschaffen – für mehr Konsum im weit fortgeschrittenen Alter oder aber für mehr Freizeit in einem Alter, in dem man sich noch „fit“ fühlt.


Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020