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Zahnspangen: Hauptverband ist verhandlungsbereit


Schelling an Zahnärztekammer: „Ziel ist eine entsprechende Sachleistungsversorgung zu fairen Preisen“


20. März 2014


„Die soziale Krankenversicherung begrüßt, dass sich die Politik auf eine Verbesserung des Leistungsangebotes im Bereich der Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche verständigt hat und damit der zahnmedizinischen Entwicklung angepasst wird. Wir werden den Auftrag des Gesetzgebers selbstverständlich genüge tun und so rasch als möglich in konstruktive Verhandlungen mit der österreichischen Zahnärztekammer eintreten. Ziel ist es dabei, bis Jahresende zum Abschluss eines Gesamtvertrages zu kommen, der eine Sachleistungsversorgung für unsere Versicherten entsprechend dem Gesetzesbeschluss vorsieht“, reagiert der Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Dr. Hans Jörg Schelling, auf den heutigen Beschluss im Gesundheitsausschuss des Nationalrats. Schelling weiter: „Die Sozialversicherung ist verhandlungsbereit. Im Hinblick auf die Tatsache, dass im Bereich der Zahnmedizin zusätzliches Geld bereitgestellt wird, erhofft sich die Sozialversicherung faire und partnerschaftliche Verhandlungen mit der Zahnärztekammer.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger erwartet aber auch, dass uns die Zahnärztekammer nicht mit unerfüllbaren  Forderungen konfrontiert, sondern dass die Vertragstarife für festsitzende Zahnspangen so festgelegt werden können, dass die prognostizierten Gesamtkosten von 80 Millionen Euro pro Jahr gegenüber den Steuer- und Beitragszahlern auch eingehalten werden können. „In Großen und Ganzen bin ich zuversichtlich, dass wir uns mit der Zahnärztekammer bis Jahresende einigen werden“, so Schelling abschließend.

 

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020