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Zwei neue Leistungen der Sozialversicherung bei Zahnspangen-Versorgung

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Ab 1. Juli 2015 werden 180 Vertrags-Kieferorthopäden die Sachleistungsversorgung sicherstellen

 

Nach harten Verhandlungen haben sich die Sozialversicherung und die Österreichische Zahnärztekammer auf eine neue kieferorthopädische Sachleistungsversorgung für Kinder und Jugendliche geeinigt. Nachdem der Vertragstext in den jeweiligen Gremien der beiden Vertragspartner Ende Dezember beschlossen wurde, erfolgte heute, Montag, die offizielle Unterzeichnung. Für Kinder und Jugendliche wird es demnach ab dem 1. Juli 2015 bei medizinischer Notwendigkeit (laut IOTN-Skala 4 und 5) bis zum 18. Lebensjahr zwei neue Leistungen der sozialen Krankenversicherung geben:

 

  • Eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung durch Zahnärzte und Kieferorthopäden bei schweren Fehlstellungen, die im Normalfall frühestensab dem 6. Lebensjahr erfolgt,, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe von rund € 400.-) wegfallen wird.

 

  • Festsitzende Zahnspange ausschließlich durch (Vertrags)Kieferorthopäden bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen (IOTN 4 und 5)

 

  • Kieferorthopädische Erstberatung durch einen (Vertrags)Zahnarzt.

 

  • Feststellung, ob eine schwerwiegende Fehlstellung nach IOTN 4 und 5 vorliegt durch (Vertrags)Kieferorthopäden

 

  • Wegfall der bisherigen Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch (Vertrags)Kieferorthopäden

 

  • Einführung eines Qualitätssicherungssystems durch Messung des Behandlungserfolges.

  

Betroffen sind davon rund 30.000 Kinder pro Jahr. 8.000 bei der frühkindlichen Behandlung, 22.500 Kinder und Jugendliche bei der Versorgung mit festsitzender Zahnspange ab dem 12. Lebensjahr.

„Diese Einigung ermöglicht einen ganz wichtigen Lückenschluss in der Kinder- und Jugendmedizin und wir können nun als Sozialversicherung diese notwendigen Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung finanzieren“, so der Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. Peter McDonald.

 

Der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse und Verhandler der Sozialversicherung, Albert Maringer, freut sich, „dass es mit der Einführung der Gratis-Zahnspange endlich gelungen ist, eine wichtige Leistungslücke zu schließen“.

Maringer: „Wir haben  schon seit vielen Jahren gefordert, dass Kinder, die aus medizinischen Gründen eine Zahnspange brauchen, diese auch als Leistung der Krankenkasse erhalten sollen. Dass also die Versorgung dieser Kinder nicht mehr davon abhängig ist, ob sich die Eltern eine Versorgung um rund 5.000 Euro privat leisten können“.

„Die soziale Krankenversicherung kann und darf aber nicht die Kosten für überwiegend kosmetische Behandlungen übernehmen“, so Maringer abschließend.  

  

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.

 

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020