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Ergebnisse der Bevölkerungsstudie 2016 des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger


9. November 2016


Rabmer-Koller: „Hohe Zufriedenheit als Ansporn für die weitere Reformarbeit“

 

„Wir freuen uns selbstverständlich über die unverändert hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Leistungen der Krankenkassen. In erster Linie interpretieren wir die Ergebnisse der Studie aber als klaren Auftrag an uns, die Arbeiten an der Gesundheitsreform mit Hochdruck fortzusetzen“, betont Mag. Ulrike Rabmer-Koller, Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

 

Dieser Auftrag der Bevölkerung gelte im Besonderen für die Umsetzung der neuen Primärversorgung, in die von der Bevölkerung „außerordentlich hohe Erwartungen gesetzt werden“, so Rabmer-Koller. Einen höheren Erwartungsdruck könne es kaum geben, wenn 9 von 10 ÖsterreicherInnen diese neue Versorgungsform im niedergelassenen Bereich begrüßen, obwohl es erst eine Einrichtung in Wien gibt und weitere Pilotprojekte in den Bundesländern in Umsetzung begriffen sind.

 

Umso bedeutsamer ist daher die am vergangenen Montag erzielte Einigung zwischen den Reformpartnern, Bund, Länder und Sozialversicherung zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung einzustufen. Alle Beteiligten haben sich klar zum Konzept der Stärkung der ambulanten Versorgung bekannt und die Finanzierung der neuen Modelle zur Primärversorgung für die Patienten und Patientinnen sichergestellt. Insgesamt werden dafür über alle Kompetenzgrenzen hinweg in den kommenden Jahren insgesamt 200 Millionen Euro investiert.

Mit der neuen Primärversorgung werden wir auch in der Lage sein die Wünsche und Erwartungen zu erfüllen, die unsere Versicherten in der Bevölkerungsstudie geäußert haben: nämlich kürzere Wartezeiten bei der Inanspruchnahme von Behandlungen, längere Öffnungszeiten und besser abgestimmte Behandlungen, die Spitalsaufenthalte reduzieren oder überflüssig machen.

 

Mit der Einigung im Rahmen des Finanzausgleichs ist auch sichergestellt, dass es zu keiner Verschlechterung der kassenärztlichen Versorgung kommen wird. Diese umfasst bekanntlich nicht nur die Vertragsärzte sondern auch die Kostenerstattung für die Behandlung von Patienten und Patientinnen bei Wahlärzten. Damit tragen die Reformpartner ebenfalls einem Wunsch der Bevölkerung Rechnung: immerhin 12 Prozent der Befragten gaben an im Bereich der Allgemeinmediziner einen Wahlarzt aufgesucht zu haben, bei den Fachärzten war es sogar mit stark steigender Tendenz bereits jeder Dritte. „Die Sozialversicherung bekräftigt damit ihre traditionelle Haltung, dass wir unseren Versicherten keinesfalls vorschreiben wollen, welchen Arzt – Wahlarzt oder Vertragspartner – er aufzusuchen hat“, betont Rabmer-Koller.

 

Als erfreulich aus der Sicht der Sozialversicherung ist auch die Offenheit der Bevölkerung für den Einsatz der e-Health-Dienste im medizinischen Bereich zu bewerten. Das gelte etwa für die öffentlich stark diskutierte e-Medikation. Wenn sich sieben von 10 Befragten dafür aussprechen, so sehen wir das als klaren Auftrag, diesen Dienst, für den derzeit ein Pilotbetrieb in Deutschlandsberg läuft, auch bundesweit auszurollen. Keinesfalls wollen wir damit die Kompetenz der ÄrztInnen in diesem Bereich in Zweifel ziehen, aber das Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Sicherheit im Bereich der Medikation ist so stark, dass wir dem mit der e-Medikation Rechnung tragen wollen.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).

 

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020