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Kostenfreier Zugang zur Hebammenhilfe für alle Mütter

Mutter Kind

5. Mai 2017


Der Hauptverband hat mit dem Österreichischen Hebammengremium die Nachbetreuung im Wochenbett neu konzipiert – und ausverhandelt.

 

Ab dem 1.1.2017 gibt es den kostenfreien Zugang zur Hebammenhilfe für alle Mütter. Das hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit dem österreichischen Hebammengremium (ÖHG) im Rahmen der Mutterschaftsleistungen nach dem ASVG konzipiert und ausverhandelt. Konnten bisher Mütter eine Nachbetreuung im Wochenbett nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie das Spital frühzeitig (vor dem vierten Tag nach der Entbindung) verlassen haben, so können jetzt alle Mütter Hebammenhilfe bis zur achten Woche kostenfrei bei Vertragshebammen in Anspruch nehmen. Das ist gut und sinnvoll, kommt es doch oft vor, dass sich in der ersten Zeit mit dem Baby Fragen und Probleme ergeben. Die Hebammenhilfe ist dann eine wirkliche Entlastung.

 

„Aus der langen Zeit der Arbeitsgruppe – immerhin drei Jahre – ist ein sehr positives Resultat entstanden. Die Nachbetreuung im Rahmen der Hebammenhilfe für alle Mütter ist eine große Errungenschaft“, betont Bernhard Wurzer, stellvertretender Generaldirektor im Hauptverband.

„Das ÖHG hat eine gute Gesprächsbasis mit dem Hauptverband und fand immer offene Türen vor, wenn es darum ging, Probleme zu deponieren“, freut sich auch Gerlinde Feichtlbauer, Vizepräsidentin des österreichischen Hebammengremiums. „Im Zuge dieser Erneuerung konnte auch die jährliche Erhöhung des Hausbesuchstarifs für Vertragshebammen bis 2020 geregelt werden.“

 

Aufgrund des gravierenden Anstiegs der Inanspruchnahme ist heuer auch die kostenfreie Hebammenberatung vor der Geburt im Rahmen des Mutter-Kind-Passes verlängert worden. Über 20.000 Beratungen in den vergangenen drei Jahren - und das auf freiwilliger Basis - unterstreichen das große Interesse.

 

Ein Novum wird auch die Kostenübernahme der Hausgeburt (bei sich zu Hause oder in der Hebammenpraxis) durch die Kassen sein. Damit verbunden auch die vertragliche Regelung der Rufbereitschaft. Mit der Zustimmung beider Seiten kann demnächst gerechnet werden.

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).


Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020