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Die österreichweite Einführung steht fest: e-Medikation startet 2018 schrittweise in Kassenordinationen und Apotheken

Biach: „Damit setzen wir einen gemeinsamen Schritt für mehr Patientensicherheit und Servicequalität.“ 

Grafik Rollout e-Medikation

27. Februar 2018


Zwei Millionen Versicherte in Österreich nehmen regelmäßig fünf oder mehrere Medikamente ein, die bis zu zehn Wechselwirkungen auslösen und in seltenen Fällen auch zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen können. Die Lösung heißt e-Medikation. „Diese ELGA-Anwendung wird bis September 2019 schrittweise in ganz Österreich eingeführt“, freut sich Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband. „Damit wissen die beteiligten Ärzte und Apotheker, welche anderen Medikamente verordnet wurden und können dementsprechend reagieren. Ich möchte mich bei unseren Partnern, Bund, Länder und Ärztekammer, bedanken, dass wir uns auf diesen wichtigen Schritt verständigen konnten.“ Pionierarbeit leisteten bereits die Vorarlberger Gebietskrankenkasse, die Vorarlberger Ärztekammer und die Apothekerkammer, die in ihrem Bundesland e-Medikation bereits seit Februar verwenden. (Österreichweite Einführung siehe Grafik "Rollout e-Medikation" (JPG, 3 MB)).


   "Die Einführung der e-Medikation ist ein wichtiger und innovativer Schritt in Richtung Digitalisierung und der damit verbundenen Serviceleistungen für Patienten und Dienstleister im Gesundheitswesen. In kürzester Zeit konnte nun dieses Projekt, für das es bereits seit 2012 eine gesetzliche Grundlage und auch einen Auftrag gab, realisiert werden", zeigt sich Bundeministerin Beate Hartinger-Klein erfreut.


   „Dank e-Medikation ersparen wir Ärzte uns wertvolle Zeit in der Anamnese und können uns somit auch intensiver dem Patienten persönlich widmen. Mit der jetzigen Lösung wurde die Finanzierung geklärt. Das positive und lösungsorientierte Klima, in dem die Verhandlungen stattgefunden haben, lässt mich hoffen, dass auch noch andere wichtige Schritte für die Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems folgen werden", betont Johannes Steinhart, Vizepräsident der österreichischen Ärztekammer und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte.


   "Die e-Medikation führt sowohl die von verschiedenen Ärzten verordneten als auch die wechselwirkungsrelevanten rezeptfreien Arzneimittel zusammen. Wir Apotheker sind gerne bereit, diesen Mehraufwand für höchstmögliche Arzneimittelsicherheit zu übernehmen", so Gerhard Kobinger, Mitglied des Präsidiums der Österreichischen Apothekerkammer.


Sicherheit durch Information


Mit e-Medikation kann der behandelnde Arzt die e-Medikationsliste seines Patienten einsehen und neue Verordnungen auf unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Diese neuen Medikamente werden in e-Medikation gespeichert. Der Patient erhält dann ein Rezept mit einem Code, der in der Apotheke eingelesen wird und damit die Speicherung der Abgabe des Medikaments ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand ermöglicht. Auch rezeptfreie Medikamente, die Wechselwirkungen auslösen können, werden in e-Medikation gespeichert. „Eine ganz wichtige Neuerung für Patienten ist dabei, dass sie dafür in der Apotheke ihre e-card benötigen“, betont Volker Schörghofer, stellvertretender Generaldirektor im Hauptverband. „Mit dem Stecken der e-card kann in der Apotheke die gesamte e-Medikationsliste eingesehen werden. Auch das Krankenhaus hat Zugriff auf diese Liste und damit eine Übersicht auf die eingenommenen Medikamente, was gerade für ältere Patienten ein großer Vorteil ist.“


Weitere e-Services werden gemeinsam umgesetzt


   Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer werden in den nächsten Jahren eine Reihe von e-Services gemeinsam umsetzen. Kernpunkte der gesamtvertraglichen Vereinbarung sind die Einführung von e-Medikation und die Ausweitung der e-card-Services auf das elektronische Kommunikationsservice eKOS (e-Zuweisung, e-Überweisung, e-Verordnung). Zusätzlich werden Rahmenbedingungen für weitere e-Services wie e-Rezept und e-Transportschein ausgearbeitet. „Wir wollen damit die Patientensicherheit erhöhen und die Servicequalität für unsere Versicherten verbessern.“, so Biach abschließend.


   Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).

Zuletzt aktualisiert am 27. Februar 2018