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Sozialversicherung und Flugrettungsbetreiber – eine zukunftsweisende Vereinbarung hat sich bewährt

Seit Juli 2015 wurden 25.000 Hubschraubertransporte im Sinne der Patienten direkt verrechnet


Im Sommer 2015 haben die Sozialversicherung und die IG-NAH (Zusammenschluss aller österreichischen Flugrettungsorganisationen) eine Vereinbarung zur Direktverrechnung unterfertigt. "Seit diesem Zeitpunkt gehören alle möglichen Unsicherheiten hinsichtlich einer Kostenübernahme nach Notarzthubschrauber-Einsätzen der Vergangenheit an", bringt es Alexander Biach, Vorstandsvorsitzender im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, auf den Punkt. "Im Interesse der Patienten haben wir damals gemeinsam eine zukunftsweisende Vereinbarung ausgearbeitet, von der neben der Sozialversicherung auch die sieben Flugrettungsbetreiber durch eine massive Verwaltungsvereinfachung und einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise profitieren" Mit rund 25.000 Flügen pro Jahr ist die Zahl der Flugrettungseinsätze in den vergangenen Jahren ziemlich konstant geblieben. "Etwas mehr als 40 Prozent davon werden von der Sozialversicherung zur Abrechnung übernommen", führt Biach aus. "Pro Jahr gibt die Sozialversicherung dafür rund 12,7 Millionen Euro aus."

 

Das die ursprüngliche Intention der Vereinbarung – der Schutz der Patienten vor finanziellen Belastungen – voll erfüllt wurde, bestätigt auch Harald Herzog vom Competence Center Transportwesen: "In den ersten zweieinhalb Jahren der Vereinbarung verzeichneten wir lediglich eine Handvoll an Fällen, die einer Klärung durch die bei uns angesiedelten Clearingstelle bedurften. Aber auch für diese konnten gemeinsame Lösungen erzielt werden, die die Patienten kostenfrei hielten."

 

Aus Sicht der Flugrettungsbetreiber ist und bleibt die Vereinbarung ein wesentlicher Pfeiler für eine effiziente und nachhaltige Hilfe aus der Luft. "Im Wesentlichen erfüllt sie drei wichtige Funktionen", erläutert der Sprecher der IG-NAH, Gerhard Huber. "Sie schützt Patienten vor übermäßigen Kosten, sie garantiert ihnen, dass das optimalste Notarztmittel zum Einsatz kommt und sie ermöglicht es auf Veränderungen im Gesundheitssystem rasch und flexibel zu reagieren." Insbesondere die Reorganisation der Krankenhauslandschaft mit der Bildung spezialisierter Zentren, den sogenannten Schwerpunktkrankenhäusern, hat einen grundlegenden Wandel im Rettungsdienst zur Folge. "Die Spezialisierung der Krankenhäuser bringt längere Transportwege mit sich", erläutert Huber. "Und der rascheste und schonendste Transport ist zumeist der durch die Luft – und das in Zukunft auch immer mehr zu Tageseiten oder besser gesagt Nachtzeiten, die bis jetzt durch Notarzthubschrauber noch nicht abgedeckt wurden."

 

Die Eckpunkte der Vereinbarung

  •  Alle 7 Betreiber und 38 Standorte sind bundesweit erfasst
  •  Sozial verträgliche Flugrettung ist sicher gestellt – keine finanzielle  Belastung der Versicherten  (eine einzige Ausnahme Sport und Touristik am Berg, dort verfügen jedoch 95% der Betroffenen über eine entsprechende private Versicherung)
  •  Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich bei Lebensgefahr, genauer bei Vorliegen einer Indikation von NACA 4 - 6 laut Notarztprotokoll. Der NACA-Score (National Advisory Comitee for Aeronautics) ist ein internationaler siebenteiliger Index zur Beurteilung des Schweregrades einer Erkrankung bzw. Verletzung.
  •  Entfall der chefärztlichen ex-post-Bewilligung
  •  Anforderung durch überregionale Leitstellen und Disposition nach standardisierten Abfrageschemata
  •  Zeitnahe elektronische Abrechnung mit verkürzten Zahlungsfristen
  •  Einrichtung einer Clearingstelle zur Behandlung strittiger Fälle

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).

 

Rückfragehinweise:

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Pressestelle

Tel.Nr. 01/71132-1122

presse@sozialversicherung.at


 

IG NAH (Interessensgemeinschaft Notarzthubschrauber)

Honorarkonsul Dir. Gerhard Huber

Tel.Nr. 0664/2100089

info@ig-nah.at

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020