Wozu dient die e-card?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zum elektronischen Gesundheitswesen. Rasch und sicher kann mit der e-card Ihr Anspruch auf Behandlung festgestellt werden.
Die e-card ist ein sehr wichtiges elektronisches Dokument. Sie muss daher zu jedem Arztbesuch bzw. zur Behandlung in einer der Gesundheitseinrichtungen der Sozialversicherung und Krankenanstalten mitgebracht und vorgelegt werden.
Brauche ich weiterhin einen Überweisungsschein?
Ja. Um medizinische Informationen transportieren zu können, ist ein Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein nach wie vor erforderlich. Den Überweisungsschein wird Ihnen Ihr Arzt aushändigen. Sie legen diesen gemeinsam mit der e-card bei der Einrichtung vor, an die Sie überwiesen wurden.
Bekommen Angehörige eine eigene e-card?
Ja, jeder Angehörige bekommt eine eigene e-card.
Erhalten Neugeborene automatisch eine e-card?
Auch für Neugeborene wird automatisch eine e-card ausgestellt. Sollten Sie nach einigen Wochen noch nicht automatisch eine e-card für Ihr Baby erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
Ich bin mehrfach versichert. Bekomme ich aus jeder Versicherung eine eigene e-card?
Nein, Sie bekommen nur eine e-card. Beim Arztbesuch können Sie entscheiden, aus welcher Krankenversicherung Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Wo bekomme ich die e-card?
Die e-card wird Ihnen automatisch von Ihrem Krankenversicherungsträger per Post zugesandt.
Wo gilt die e-card?
Die e-card kann bei jedem Vertragsarzt (Zahnarzt, Facharzt oder Allgemeinmediziner), jeder Vertragseinrichtung, in den eigenen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger sowie in den meisten Krankenanstalten verwendet werden.
Wie verwende ich die e-card beim Urlaub im Inland?
Die e-card kann während eines Urlaubs im Inland bei jedem Vertragsarzt (Zahnarzt, Facharzt oder Allgemeinmediziner), jeder Vertragseinrichtung, in allen eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung sowie in den meisten Krankenanstalten verwendet werden. Teilen Sie dem behandelnden Arzt mit, dass Sie sich auf Urlaub befinden.
Gilt die e-card beim Urlaub im Ausland?
Auf der Rückseite der e-card befindet sich Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die EKVK ist ein Versicherungsnachweis in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Staaten, mit denen Österreich ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Mit der EKVK können Sie, wenn das während eines vorübergehenden Aufenthaltes notwendig wird, in den jeweiligen Staaten wie eine im jeweiligen Land sozialversicherte Person medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Dafür stehen Ihnen die Behandlungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung dieses Landes zur Verfügung (Vertragsarzt, Spital, nicht aber Wahlarzt oder Privatkrankenhaus).
Die EKVK gilt nur unter der Bedingung, dass alle Datenfelder ausgefüllt sind und Sie auch tatsächlich in Österreich versichert oder mitversichert sind. Wenn die Datenfelder Ihrer EKVK (ausgenommen die Kennnummer) nur mit Sternen befüllt sind und Sie in einen oben angeführten Staat reisen möchten, beantragen Sie bitte vor Reiseantritt eine Ersatzbescheinigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
Was tun, wenn die e-card verloren geht?
Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl möglichst rasch Ihrem Krankenversicherungsträger oder der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif - daher die erste Null immer mitwählen). Die alte e-card wird dann gesperrt, die neue e-card wird innerhalb weniger Tage zugestellt. Ist während dieser Zeit ein Arztbesuch erforderlich, kann Sie der Arzt trotzdem behandeln. Wichtig ist, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und den zuständigen Krankenversicherungsträger wissen. Die e-card muss zum Arzt auf jeden Fall nachgebracht werden. Es ist keine polizeiliche Diebstahlsanzeige notwendig.
Was mache ich mit meiner alten e-card, wenn ich eine neue zugesandt bekomme?
Wenn Ihre e-card getauscht wird (z.B. wegen Ablauf der Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte, Namensänderung, etc.), wird Ihre alte e-card durch die Neuausstellung für Sozialversicherungszwecke ungültig. Sie sollte z. B. durch Zerschneiden vernichtet und kann mit dem Restmüll entsorgt werden. Ihre alte Karte kann aber auch einem Sozialversicherungsträger zurückgegeben werden.
Wie lange gilt die e-card?
Die Gültigkeitsdauer der e-card ist grundsätzlich unbegrenzt. Im Inland kann mit Ihrer e-card jederzeit Ihr Versicherungsstatus online festgestellt werden.
Die e-card muss lediglich dann ausgetauscht werden, wenn sich Daten, die auf der Kartenoberfläche ersichtlich sind, ändern (z.B. der Name) oder wenn die Karte beschädigt ist.
Wenn das Ablaufdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite der e-card) erreicht ist und weiter Versicherungsschutz besteht, erhalten Sie automatisch eine neue e-card.
Wie funktioniert das e-card System bei Hausbesuchen?
Der Arzt hat die Möglichkeit, Hausbesuche im Vor- oder Nachhinein im e-card System zu erfassen.
Was kostet die e-card?
Die Ausstellung der e-card ist kostenlos.
Vom Gesetzgeber ist nach §135 Abs. 3 ASVG pro Kalenderjahr ein Service-Entgelt für die e-card vorgesehen, das vom Dienstgeber eingehoben wird. Die Service-Entgelt Einhebung erfolgt jeweils am 15.11. für das nächste Kalenderjahr.
Was kostet eine Neuausstellung der e-card?
Die Erstausstellung Ihrer e-card und der Austausch nach Namensänderungen oder bei schadhaften Karten sind für Sie kostenlos. Für die Ausstellung verlorener Karten oder von Karten, deren Unbrauchbarkeit Sie selbst verschuldet haben, kann eine Gebühr eingehoben werden. Die Karte ist Eigentum der ausstellenden Stelle.
Bekomme ich eine neue e-card, wenn ich den Arbeitgeber wechsle oder sich mein Versicherungsstatus ändert?
Ihre e-card bleibt weiter verwendbar, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder Ihre Versicherung sich aus anderen Gründen ändert (Arbeitslosigkeit, Angehörigeneigenschaft, Übersiedlung, Pensions- oder Ruhegenussbezug, Wechsel des Versicherungsträgers nach Unterbrechung Ihres Versicherungsschutzes usw.). Sie wird aus diesen Gründen nicht ausgetauscht, da diese Informationen auf der Karte selbst nicht gespeichert sind, sondern im e-card System. Der auf der Rückseite der e-card (=Europäische Krankenversicherungskarte) angegebene Versicherungsträger ist lediglich der Aussteller der Karte.
Was ist bei Änderung der persönlichen Daten zu tun (Namensänderung, Titel, etc.)?
Bitte melden Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten mit dem erforderlichen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde, Diplom) Ihrer Krankenversicherung.
Welche Titel werden auf der e-card gespeichert?
Auf der e-card werden alle in der EU anerkannten Titel gespeichert, sofern sie dem Krankenversicherungsträger bekannt sind.
Wer soll die Karten von Kindern unterschreiben?
Karten von Personen unter 14 Jahren können mit der Unterschrift des-/derjenigen versehen werden, der/die diese Person bei medizinischen Behandlungen vertreten oder begleitet wird. Das Unterschriftenfeld kann auch frei gelassen und nach Erreichen des 14. Lebensjahres von dem/der Benützer/in selbst unterschrieben werden. Das Unterschriftenfeld darf nur die Unterschrift einer einzelnen Person tragen. Kommen mehrere Personen für eine Unterschrift in Frage, ist das Unterschriftenfeld jedenfalls freizulassen.
Foto auf der e-card
Seit 1.1.2020 wird eine neue Generation von e-cards ausgegeben, die auch mit einem Foto des Versicherten ausgestattet ist. Rund 85% aller Karteninhaberinnen und Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e‑card mit Foto, ohne etwas dafür tun zu müssen, weil die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt.
Wenn ein Foto eines Versicherten aus Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister (z.B. Fremdenpass, Konventionsreisepass, Aufenthaltstitel oder Identitätskarte für Fremde) vorhanden ist, müssen diese Personen nichts tun, ihre neue e-card mit Foto kommt rechtzeitig, bevor die alte abläuft, spätestens Ende 2023.