Rechtsgrundlagen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte - Wien
Gesamtvertrag
Die zwischen der Ärztekammer für Wien und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (gemäß § 342 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) abgeschlossenen Gesamtverträge sind integrierender Bestandteil der zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse und den einzelnen Ärztinnen/Ärzten bzw. der Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer Gruppenpraxis abgeschlossenen Einzelverträge und regeln die Beziehungen zwischen Kasse und Ärztin/Arzt bzw. der Gesellschafterin/dem Gesellschafter einer Gruppenpraxis, Kasse und Ärztekammer sowie Ärztin/Arzt bzw. Gesellschafterin/Gesellschafter der Gruppenpraxis und Ärztekammer.
Gesamtvertrag vom 1. Jänner 2011 sowie Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011.
Gesamtvertrag Einzelvertrag 01.01.2011 (idF VII Zusatzprotokoll) (1.12 MB)
Gesamtvertrag Gruppenpraxen 01.01.2011 (idF VII Zusatzprotokoll) (1.14 MB)
Stichwortverzeichnis für Gesamtvertrag Einzelordination:
Stichwortverzeichnis GV (17.6 KB)
Stichwortverzeichnins für Gesamtvertrag Gruppenpraxen
Stichwortverzeichnis GV (14.9 KB)
FACHBEZOGENE ZUSATZINFORMATIONEN UND WEITERE RECHTSGRUNDLAGEN:
Allgemeine Informationen
2019 Allgemeine Informationen (50.3 KB)
Fachgebiet Chirurgie
2018 Info Chirurgie Ordinationsbedarf (5.8 KB)
Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
2018_Gyn_Factsheet_BKFP (15.6 KB)
Fachgebiet Innere Medizin
RÖK
Die vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 31 Abs. 5 Z 10 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz erlassene Richtlinie über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung gibt jene Kriterien vor, nach denen zu beurteilen ist, wie die Kasse und deren Vertragspartner/innen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gerecht werden, die der Kasse zur Verfügung stehenden Mittel nach ökonomischen Kriterien zu verwenden.
Die Richtlinie ist eine Verordnung und für die Kasse sowie deren Vertragspartner/innen verbindlich.
RÖV
Die vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 31 Abs. 5 Z 13 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz erlassene Richtlinie über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen gibt jene Kriterien vor, nach denen unter Beachtung größtmöglicher Wirtschaftlichkeit Heilmittel und Heilbehelfe für Rechnung der Kasse abgegeben werden können.
Die Richtlinie ist eine Verordnung und für die Kasse sowie deren Vertragspartner/innen verbindlich.
Vorsorgeuntersuchungsvertrag
Die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen auf Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse ist in einem zwischen dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der österreichischen Ärztekammer abgeschlossenen Gesamtvertrag geregelt, der integrierender Bestandteil des zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse und der einzelnen Ärztin/dem einzelnen Arzt abgeschlossenen Vorsorgeuntersuchungseinzelvertrages ist.
Der Abschluss eines Vorsorgeuntersuchungseinzelvertrages ist nicht an das gleichzeitige Vorliegen eines kurativen Einzelvertrages gebunden.
Vorsorgeuntersuchungseinzelverträge können für folgende Fachsparten abgeschlossen werden:
- Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärztinnen/-ärzte für Innere Medizin
- Fachärztinnen/-ärzte für Lungenkrankheiten
Verträge und Rahmenvereinbarungen - Oberösterreich
Dieser Arbeitsbehelf enthält die Bestimmungen des OÖ Gesamtvertrages für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Oberösterreich (im folgenden kurz Kammer genannt) einerseits und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger für die im § 2 dieses Gesamtvertrages angeführten Krankenversicherungsträger andererseits.
Arbeitsbehelf zum Gesamtvertrag für Ärzte
Download des Arbeitsbehelfs des Gesamtvertrages für Allgemeinmediziner und Fachärzte (437.9 KB)
Honorarordnung
Gesamtvertrag und Zusatzprotokolle
14. Zusatzprotokoll (518.5 KB)
18. Zusatzprotokoll (836.5 KB)
22. Zusatzprotokoll (865.0 KB)
23. Zusatzprotokoll (886.5 KB)
30. Zusatzprotokoll (227.5 KB)
32. Zusatzprotokoll (780.5 KB)
33. Zusatzprotokoll (282.5 KB)
34. Zusatzprotokoll (308.5 KB)
36. Zusatzprotokoll (584.3 KB)
37. Zusatzprotokoll (45.22 MB)
38. Zusatzprotokoll (497.0 KB)
39. Zusatzprotokoll (417.7 KB)
40. Zusatzprotokoll (948.8 KB)
41. Zusatzprotokoll (666.4 KB)
42. Zusatzprotokoll (349.6 KB)
44. Zusatzprotokoll (470.0 KB)
Gesamtvertrag VU
Download des Gesamtvertrages zur Vorsorgeuntersuchung (84.0 KB)
Informationen zur Vorsorgeuntersuchung
Wissenschaftliches Handbuch zur Vorsorgeuntersuchung (1.5 MB)
Ärztebroschüre zur Vorsorgeuntersuchung (1.76 MB)