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FAQs zu Sozialversicherung NEU


Muss ich etwas tun, um ab Jänner 2020 weiterhin versichert zu sein?

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wenn Sie bisher bei einem österreichischen Sozialversicherungsträger versichert waren, der mit einem oder mehreren Trägern fusioniert wird, sind Sie ab Jänner 2020 automatisch beim jeweiligen Rechtsnachfolger versichert. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre mitversicherten Angehörigen. Sie haben weiterhin Anspruch auf umfassende Leistungen und Services – so wie Sie es auch bisher gewohnt waren.

Bleibt meine e-card weiterhin gültig?

Ihre e-card ist weiterhin der Schlüssel zu allen Gesundheitsleistungen. Sie können wie gewohnt zu Ihrer Vertragsärztin oder Ihrem Vertragsarzt oder sonstigem Gesundheitsdienstleister gehen und das breite und flächendeckende Versorgungs- und Leistungsangebot in Anspruch nehmen. Unabhängig von der organisatorischen Änderung innerhalb der Sozialversicherung dürfen seit 1.1.2020 neue e-cards nur noch mit Foto ausgegeben werden. Alle Details zur e-card mit Foto sowie einen Sofort-Check, ob Sie etwas tun müssen, finden Sie unter www.chipkarte.at/foto .


Wie finde ich heraus, welcher Sozialversicherungsträger für mich ab Jänner 2020 zuständig ist?

Die Rechtsnachfolge der bisherigen Träger ist klar geregelt. Waren Sie bisher bei einer der neun Gebietskrankenkassen oder einer Betriebskrankenkasse (mit Ausnahme der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe) versichert, ist für Sie künftig die Österreichische Gesundheitskasse zuständig. Bisherige Versicherte der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) werden von der neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) serviciert. Versicherte der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) sowie der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) fallen in die Zuständigkeit der neuen Versicherungsanstalt für Öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Darüber hinaus wird die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine eigenständige berufsständische Versorgungseinrichtung übergeführt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der einzelnen Sozialversicherungsträger.

AUVA

BVAEB

ÖGK

PVA

SVS

Bekomme ich weiterhin meine Leistungen?

Sie können wie gewohnt mit Ihrer e-card Leistungen in Anspruch nehmen. Laufende Geldleistungen wie Krankengeld, Pensionen und Unfallrenten werden wie bisher in gewohnter Weise ausgezahlt, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Es steht Ihnen weiterhin das breite und flächendeckende Versorgungs- und Leistungsangebot der österreichischen Sozialversicherung zur Verfügung. 

Was geschieht mit Anträgen, Rechnungen, Bewilligungen etc., die ich bereits bei meinem Träger eingereicht habe?

Alle Bewilligungen bleiben aufrecht. Ihre Anträge werden genauso weiterbearbeitet und Kostenerstattungen nach Prüfung ausbezahlt. 

Werden Leistungen gekürzt?

Nein, ganz und gar nicht. Die Neuordnung der Organisationsstruktur wird weiterführende Einsparungen im System erlauben, die in Zukunft in treffsichere Leistungen fließen können. Durch die konsequente Anwendung des Prinzips „gleiche Leistung bei gleichen Beiträgen“ wird es zudem schrittweise mehr Gerechtigkeit im Leistungskatalog geben – für einheitliche Leistungen vom Bodensee bis zum Neusiedler See. 

Was wird sich bei den digitalen Services ändern?

Mit dem Aufbau von raschen und effizienten Services wird vieles beschleunigt und vereinfacht: Auch der Online-Bereich der neuen Sozialversicherungsträger wird weiter ausgebaut und stetig verbessert. Somit haben Sie die Möglichkeit Ihren Träger rund um die Uhr („24/7“) und ortsunabhängig zu erreichen und eine Vielzahl an Anliegen rasch und direkt online zu erledigen. Die Neuordnung der Organisationsstruktur erlaubt weiterführende Einsparungen im System, die in Zukunft in bessere Leistungen fließen können. Gleichzeitig werden Sie wie immer bestens vor Ort persönlich und individuell betreut; Ihre bisherigen Ansprechpartner in den Bundesländern und Bezirken sind weiterhin gerne für Sie da.

Wie hoch sind die Verwaltungskosten in der Sozialversicherung?

Die Verwaltungskosten der Sozialversicherung waren schon bisher sehr niedrig. Die Neuordnung der Organisationsstruktur erlaubt weiterführende Einsparungen im System, die mittelfristig in bessere Leistungen fließen können. Maximale Verwaltungseffizienz steht im Fokus unseres Handelns und wird insbesondere durch die Optimierung der Verwaltungsprozesse und der Digitalisierung ständig weiter forciert.

Welche Rolle hat der Dachverband?

Alle österreichischen Sozialversicherungsträger gehören dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherung an. Der Dachverband folgt damit dem bis 31.12.2019 bestehenden Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Der Aufgabenbereich des Dachverbandes ist gesetzlich geregelt und entspricht weitgehend den bisherigen Aufgaben des Hauptverbandes.

Der Dachverband spielt eine zentrale Rolle bei

  • der Beschlussfassung von Richtlinien zur Förderung der Zweckmäßigkeit und Einheitlichkeit der Vollzugspraxis der Sozialversicherungsträger,
  • der Koordination der Vollziehungstätigkeit der Sozialversicherungsträger und
  • der Wahrnehmung trägerübergreifender Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung. Die Vorbereitung und Erledigung von Aufgaben kann einem oder mehreren Sozialversicherungsträgern übertragen werden.




Zuletzt aktualisiert am 03. März 2022