DRUCKEN

Symposium 2013: Neue Rolle der Rehabilitation in der Sozialversicherung - Reintegration in den Arbeitsmarkt



Rehabilitation in Verbindung mit Pensionsversicherung ist im Rahmen des Risikos einer Berufsunfähigkeit schon lange ein Thema. Nunmehr wurden durch mehrere gesetzliche Änderungen in diesem Bereich neue Angebote und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pensionen geschaffen.

Rehabilitation geht aber heute weit über die Pensionsversicherung hinaus und liefert Ansatzpunkte sowohl in der Kranken- als auch Arbeitslosenversicherung.

Diese neuen Verschränkungen und allfällige damit in Zusammenhang stehende Rechtsfragen sowie deren Auswirkungen im Bereich des Verfahrens- und Datenschutzrechtes waren Thema des diesjährigen Symposiums.

Im Rahmen seiner Eröffnungsworte strich Dir. Dr. Erich Schmatzberger, Stv. Vorsitzender von SV-Wissenschaft, die nunmehr schon lange partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Universität Salzburg und SV-Wissenschaft hervor, die durch die Finanzierung einer halben post-doc-Stelle nunmehr eine Intensivierung erlebt.

Das erste Referat hatte die Rechtlichen Grundlagen von SL Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner (BMASK, Universität Salzburg) zum Thema. Pöltner ging dabei ausgehend von den Regelungsbereichen in Bezug auf Rehabilitation auf diverse Abgrenzungsprobleme ein, insbesondere im Hinblick auf medizinische Rehabilitation und Krankenbehandlung. Schließlich gab Pöltner noch einen Überblick über die Neuregelungen zum Berufsfeld für berufliche Rehabilitation und das Rehabilitationsgeld.

Im anschließenden Referat von Mag. Sigrid Röhrich (BMAKS, fit to work) wurde der Themenbereich Rehabilitation und Gesundheit
aufgearbeitet. Röhrich stellte dabei das Programm fit2work vor und dabei insbesondere die Abläufe der einzelnen Programmschritte, Personen- und Betriebsberatung. Röhrich stellte auch das Pilotprojekt "Psychologische und psychotherapeutische Behandlung" vor, das eine Struktur zur Versorgung für Personen mit psychischen Erkrankungen etablieren soll.

Res.-Dir. Dr. Karin Rumpelsberger, BA (OÖGKK) ging in Ihrem Beitrag auf das Thema Rehabilitation und Krankenversicherung ein. Ausgehend von diversen Daten zur Lebenserwartung stellte Rumpelsberger fest, dass rund 50% der gesamten Lebensgesundheitskosten im letzten Lebensjahr entstehen und die altersbedingten Mehrkosten bei rund 30-80% in den nächsten Jahrzehnten liegen werden. Durch gezieltes Case Management in Verbindung mit dem Rehabilitationsgeld sollen Versicherte zukünftig allumfassend unterstützt werden.

Günther Leitner (AMS) ging in seinem Beitrag auf die Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitslosenversicherung ein. Basierend auf dem Paradigmenwechsel durch das SRÄG 2012 mit der Verwirklichung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Pension" skizzierte Leitner die verschiednen Schnittstellen. Die größte Schnittstelle besteht dabei zur PVA, einerseits in Form der Übermittlung der Gutachten und der Bescheide und andererseits in Form einer Kommunikations- und Datenschnittstelle. Gänzlich ungelöst ist nach Ansicht Leitners noch das Problem der Gleichzeitigkeit von mediznischer und beruflicher Rehabilitation.

Rehabilitation und Pensionsversicherung war das Referatsthema von GD Dr. Winfried Pinggera (PVA). Pinggera stellte anhand von Zahlen die derzeitigen Rehabilitationsmaßnahmen dar und verwies darauf, dass über 50-Jährige eher medizinische und unter 50-Jährige eher berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, wenn auch auf sehr geringem Niveau, in Anspruch nehmen. Im Zeitreihenvergleich nimmt Rehabilitation aber immer mehr zu, während die krankheitsbedingte Pensionsgewährung tendentiell abnimmt. Pinggera stellte im Anschluss das Kompetenzzentrum Begutachtung und dessen Aufgaben dar und stellte den Aufbau einer Berufedatenbank in Aussicht, die Anforderungsprofile für rund 1000 Berufsbilder beinhalten wird.

HR Dr. Friedrich Fellinger (OGH) beleuchtete das Theman von der Seite Rehabilitation und Verfahrensrecht. Dabei ist laut Fellinger von mehreren Fallkonstellationen auszugehen. Nach der Rechtslage ab 01.01.2014 und für bis 01.01.1964 geborene Personen ist demnach ein Antrag auf eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation zu werten. Für nach dem 01.01.1964 geborene Personen gilt dies ebenso, doch haben diese auch Anspruch auf Rehabilitationsgeld. Zuletzt verwies Fellinger auch noch darauf, dass nunmehr auch ein Antrag auf bloße Feststellung der Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit gesetzlich geregelt wurde.

Zu guter Letzt rundete das Thema Rehabilitation und Datenschutz von
Ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel (Universität Salzburg) die Thematik ab. Jahnel stellte eingangs das Grundrecht auf Datenschutz und mögliche zulässige Eingriffsberechtigungen dar. 2 Problembereiche stellen sich im Zusammenhang mit Rehabilitation ganz klar, nämlich die Datenermittlung im Bereich des AGG und damit bei fit2work bzw. die Datenübermittlung im Bereich der Weitergabe von AMS an PV oder auch das Kompetenzzentrum Begutachtung. In Bezug auf das AGG erkannte Jahnel keine Verfassungswidrigkeit, da alle Erfordernisse einer Zulässigkeit eines Eingriffes vorliegen, es bleibt jedoch die Frage offen, welche Rechtsschutzsystem für Betroffene offensteht. Im Hinblick auf das Kompetenzzentrum Begutachtung kam Jahnel jedoch zu dem Ergebnis, dass hier eine Verfassungswidrigkeit gegeben ist.

Die Unterlagen der ReferentInnen finden Sie hier zum Download:

Unterlage Pöltner (PDF, 4 MB)

Unterlage Röhrich (PDF, 2 MB)

Unterlage Rumpelsberger (PDF, 703 KB)

Unterlage Leitner (PDF, 81 KB)

Unterlage Pinggera (PDF, 629 KB)

Unterlage Fellinger (PDF, 20 KB)

Unterlage Jahnel (PDF, 79 KB)

Zuletzt aktualisiert am 12. März 2015