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Praxisseminare 2009


Sommersemester 2009

Im Rahmen der Praxisseminare in Zusammenarbeit mit der Universität Salzburg, Fachbereichsteil Arbeits- und Sozialrecht

wurden im Sommersemester 2009 folgende Themen behandelt:

Konkurs eines SV-Trägers, 19.03.2009:

Ass.-Prof. Dr. Heidinger, Universität Salzburg, und Dr. Schröder, WGKK, erläuterten in ihren jeweiligen Impulsreferaten die rechtlichen Grundlagen rund um die Fragen:
Kann ein SV-Träger in Konkurs gehen?
Wann und von wem ist ein Konkursantrag zu stellen?
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung vor?

Ass.-Prof. Dr. Heidinger zog dabei einen Vergleich zwischen Kapitalgesellschaften und SV-Trägern in Bezug auf das Insolvenzrecht und erläuterte mögliche Haftungs- und Schadenersatzfragen. Dr. Schröder ging in seinem Referat, ausgehend vom Bespiel der WGKK, auf rechtlich-praktische Fragestellungen ein.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Zusammenhänge von SV-Recht und Insolvenzrecht noch viele ungeklärte Rechtsfragen offen lassen und eine abschließende Beurteilung noch einiger Diskussionen bedarf. SV-Wissenschaft und die Universität Salzburg werden diese Thematik daher weiter verfolgen.

Sozialversicherungsrecht - Strafrecht, 23.04.2009:

Dr. Eitzinger, die eine Dissertation zu diesem Thema verfasst hat, erläuterte eingangs die materiellrechtlichen Bestimmungen zum Sozialbetrug und kam zu dem Schluss, dass die Normen in der Praxis kaum Bedeutung entfaltet haben.
Dr. Schosswohl von der StA Salzburg schloss sich diesen Ausführungen aus Sicht der Gerichtspraxis im Wesentlichen an. Beispielsweise sind pro Richter und Jahr nur etwa 10 Fälle am LG Salzburg anhängig.
Dr. Derntl von der NÖGKK berichtete zum Abschluss sehr anschaulich die Probleme aus der Praxis der Sozialversicherung im Zusammenhang mit den Strafbestimmungen.

Zusammenfassend kamen alle Referenten zu dem Schluss, dass dringender, weiterer legislativer Reformbedarf besteht, da die derzeit bestehenden Regeln nicht ausreichen, um das Problem Sozialbetrug in den Griff zu bekommen.

Ärztestreik im niedergelassenen Bereich, 28.05.2009:

O. Univ.-Prof. Dr. Grillberger, Universität Salzburg, stellte eingangs fest, dass die Thematik weder in der Literatur noch Judikatur bislang behandelt wurde und daher juristisch völliges Neuland vorliegt. Ausgehend von arbeitsrechtlichen Ausführungen stand als zentrale Frage im Raum, welche möglichen Konsequenzen es für die Beteiligten eines Streikes geben könnte, falls eine Ärztekammer als Organisator einer derartigen Kampfmaßnahme auftritt. O. Univ.-Prof. Dr. Grillberger zeigte dabei in anschaulicher Weise einige mögliche Rechtsfolgen auf.
Dr. Zahrl, Österreichische Ärztekammer, ging in seinem Impulsreferat auf die letztjährigen Ordinationsschließungen und deren Auslöser ein und beleuchtete das Thema eingangs von der praktischen Seite. Dr. Zahrl argumentierte in der Folge mit möglichen Ansatzpunkten aus den Gesamtverträgen und versuchte die Frage aufzuwerfen, ob eine Verletzung der Behandlungspflicht Konsequenzen für den einzelnen Arzt nach sich ziehen kann. Er kam dabei zu dem Schluss, dass eine Einzelvertragskündigung nur bei sehr schweren Berufsverfehlungen möglich ist und eine Streikteilnahme wohl nicht darunter fallen wird.

Insgesamt zeigte auch diese Veranstaltung mit der anschließenden Diskussion, dass ebenso wie beim Praxisseminar vom 19.03.2009 noch einiges an juristischer Arbeit in Bezug auf die Thematiken aufgearbeitet gehört und wird SV-Wissenschaft in Kooperation mit der Universität Salzburg diese Themen daher weiterhin verfolgen.

Zuletzt aktualisiert am 22. September 2020