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Aus 21 werden 5 – Sozialversicherung NEU im Überblick



Mit 1. Jänner 2020 kommt es zu folgenden grundlegenden Änderungen:

  • Die bisherigen neun Gebietskrankenkassen werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vereinigt. Die bislang bei den Gebietskrankenkassen bzw. bei den Betriebskrankenkassen (mit Ausnahme der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe) versicherten unselbstständig Erwerbstätigen sind ab 1. Jänner 2020 bei der ÖGK versichert.

  • Die bisherige Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) werden zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Somit sind Gewerbetreibende, FreiberuflerInnen sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft selbstständig erwerbstätige Personen ab 1. Jänner 2020 bei der neuen SVS versichert.

  • Die bisherige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) werden zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). BeamtInnen sowie Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2000 begründet wurde, und der bislang bei der VAEB in der Kranken- und Unfallversicherung versicherte Personenkreis sind ab 1. Jänner 2020 bei der neuen BVAEB versichert.

  •  Darüber hinaus wird die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine eigenständige berufsständische Versorgungseinrichtung übergeführt.


Zuletzt aktualisiert am 27. Dezember 2019