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Hauptversammlung der Sozialversicherungsträger


Die Hauptversammlung der Sozialversicherungsträger ist primär ein kontrollierender Verwaltungskörper. Sie hat mindestens zweimal im Jahr zusammenzutreten. Ihre Amtsdauer beträgt wie bei jedem Verwaltungskörper fünf Jahre. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Beschlussfassung über den von der Konferenz vorgelegten Jahresvoranschlag des Dachverbandes, der aus dem Haushaltsplan einschließlich Investitionsplan besteht,
  • Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Rechnungsabschlusses und anschließende Genehmigung des geprüften Rechnungsabschlusses,
  • Entlastung der Konferenz.


Zuletzt aktualisiert am 04. Dezember 2019