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Beschlüsse des Verwaltungsrates


Beschlüsse des Verwaltungsrates der Pensionsversicherungsanstalt werden gemäß § 437 ASVG nach Maßgabe nachstehend angeführter Grundsätze veröffentlicht:

  • Grundsätzlich sind das Datenschutzrecht, die wirtschaftsrechtlichen Regeln über die Vertraulichkeit persönlicher Daten und die Vertraulichkeit von Unternehmensdaten einzuhalten. Angaben über Einzelpersonen, Unternehmen und damit verbundene Beträge, Umsätze, über urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützte Angaben usw. sowie Angaben, für die bereits andere Veröffentlichungsregeln bestehen, werden nicht publiziert.
  • Beschlüsse über Zuschläge in Vergabeverfahren werden nach den Regeln des Vergaberechts veröffentlicht (z. B. Tender Electronic Daily, zu Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at).

Beschlüsse der jeweiligen Sitzung des Verwaltungsrates sind nachstehend angeführt.


Beschlüsse des Verwaltungsrates

Zuletzt aktualisiert am 18. März 2024