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Dachverband der Sozialversicherungen: Bereits mehr als 2,7 Millionen e-cards mit Foto ausgestellt

Die meisten Versicherten bekommen ihre neue e-card automatisch.

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Seit Anfang des Jahres werden alle neuen e-cards für Versicherte ab 14 Jahren mit einem Foto versehen. Schon mehr als 2,7 Millionen Versicherte haben ihre neuen e-cards mit Foto zugestellt bekommen. Die Prüfung der Identität von Patient*innen ist mit einem Foto auf der e-card nun deutlich rascher und einfacher möglich. Für 85 % der Versicherten ist ein Foto aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder einem Dokument des Fremdenregisters für die e-card-Produktion verfügbar. Wer eines dieser Dokumente besitzt, muss nichts tun und bekommt die neue e-card automatisch, bevor die alte abläuft. Nur jene Versicherten, von denen kein Foto vorliegt und für die keine gesetzliche Ausnahme1 besteht, müssen ein Foto für die e-card persönlich abgeben. Mit dem Foto-Sofort-Check kann jede*r selbst online rasch und einfach unter www.chipkarte.at/foto überprüfen, ob ein Foto vorhanden ist oder nicht.

Wenn das Ablaufdatum auf der e-card-Rückseite vor dem 31.12.2023 liegt, bringt man ein Foto am besten drei bis vier Monate davor. Dann kann die neue e-card rechtzeitig ausgestellt werden. Personen ohne e-card sollten, wenn notwendig, so bald wie möglich ein Foto bringen. Liegt das Ablaufdatum nach dem 31.12.2023 oder hat die e-card kein Ablaufdatum (Aufdruck ***), müssen Versicherte nichts tun, bis sie beim nächsten Besuch der Ärzt*innen oder der Sozialversicherungen dazu aufgefordert werden.

Für die Foto-Registrierung müssen die Versicherten persönlich zur Registrierungsstelle kommen – für die eindeutige Identifikation. Alle Foto-Registrierungsstellen und die dazu notwendigen Dokumente sind auf www.chipkarte.at/foto zu finden.

 

Wenn e-cards nicht ausgestellt werden können

Ist zum e-card-Produktionsdatum kein Foto verfügbar und trifft keine Ausnahme zu, kann die e-card nicht ausgestellt werden. Dann werden die Versicherten beim nächsten Besuch der Ärzt*innen oder der Sozialversicherungen dazu aufgefordert, ein Foto zu bringen. Ab dieser ersten Aufforderung beginnt eine gesetzliche Übergangsfrist von derzeit 150 Tagen, innerhalb dieser Arztbesuche mit der alten e-card oder mit der Sozialversicherungsnummer und einem Ausweis möglich sind. Danach ist das nur noch mit einem e-card-Ersatzbeleg von der zuständigen Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB oder KFA) möglich.

 

Unser Tipp:

Auf das Ablaufdatum der e-card sehen und am besten drei bis vier Monate davor einen Check auf www.chipkarte.at/foto machen, ob ein Bild benötigt wird. Wenn ja, bitte das Bild bei einer Fotoregistrierungsstelle vorbeibringen. Bitte ebenso, wenn man von den Sozialversicherungen oder Ärzt*innen dazu aufgefordert wird.

 

Details und Informationen:

in zahlreichen Sprachen unter www.chipkarte.at/foto


1
Gesetzliche Ausnahmen:

Kinder unter 14 Jahren erhalten weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto. Von der Fotopflicht ausgenommen sind weiters Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben oder in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind. Ist für diese Personen ein Foto aus einem Dokument vorhanden, wird dieses für die e-card verwendet. Ist kein Foto vorhanden, können sie freiwillig ein Foto bringen.

 

Über den Dachverband der Sozialversicherungsträger

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger wurde mit 1. Jänner 2020 gegründet. Die Organisation koordiniert und unterstützt die fünf gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen ÖGK, SVS, BVAEB, PVA und AUVA und ist unter anderem für Digitalisierungsinitiativen, internationale und rechtliche Angelegenheiten, Statistik, Dienstrecht sowie Arznei- und Heilmittel zuständig. Das geschäftsführende Organ ist die Konferenz der Sozialversicherungsträger. Dieser gehören die Obleute und deren Stellvertreter der fünf Träger an. Am 14. Jänner 2020 wurden SVS-Obmann Peter Lehner als 1. Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger und die AUVA-Obmann-Stellvertreterin Ingrid Reischl als 2. Vorsitzende gewählt. Die Sitzungsführung rotiert unter den Co-Vorsitzenden halbjährlich. Das Büro des Dachverbands wird von Büroleiter Martin Brunninger und seinem Stellvertreter Alexander Burz geleitet, hat rund 280 Mitarbeiter und seinen Sitz in der Kundmanngasse in Wien-Landstraße.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020