Virtuelle Amtstafel

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung durch Kundmachung an der Amtstafel

§ 25 Abs.1 Zustellgesetz (BGBl. I Nr. 33/2013)

Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, können, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Kundmachung an der Amtstafel, dass ein zuzustellendes Dokument bei der Behörde liegt, vorgenommen werden.

Findet sich der Empfänger zur Empfangnahme des Dokuments (§ 24) nicht ein, so gilt, wenn gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen sind.

Aktuelle Zustellungen der SVS nach § 25 Abs. 1 Zustellgesetz:


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:             Gülten Güldogdu, Adresse unbekannt
                         derzeit unbekannten Aufenthaltes

 

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Gülten Güldogdu, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt. 

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

 

An der Amtstafel 

angeschlagen am: 25.11.2025

abgenommen am: 09.12.2025


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:            JOVANOVIC Natascha, zuletzt wohnhaft in Sonnenbergstraße 10/6, 6714 Nüziders
                        derzeit unbekannten Aufenthaltes

 

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Natascha Jovanovic, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellender Bescheid bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Vorarlberg, Schloßgraben 14, 6800 Feldkirch (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt. 

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Bescheides nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

 

An der Amtstafel 

angeschlagen am: 21.11.2025

abgenommen am: 08.12.2025


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:            Angleitner Christoph-Marcel, zuletzt wohnhaft in Kreuzbergweg 98/2, 4923 Lohnsburg
                        derzeit unbekannten Aufenthaltes

 

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Christoph-Marcel Angleitner, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Oberösterreich, Hanuschstraße 34, 4020 Linz (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt. 

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 25.10.2025 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

 

An der Amtstafel 

angeschlagen am: 17.11.2025

abgenommen am: 01.12.2025


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:             BOGATOVA Nadezda, zuletzt wohnhaft in Rossegg 44, 8191 Birkfeld
                        derzeit unbekannten Aufenthaltes

 

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Nadezda BOGATOVA, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellender Bescheid bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Steiermark, Körblergasse 115, 8010 Graz, Zimmer OG05-01 (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt. 

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstückes vom 31.10.2025 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

 

An der Amtstafel 

angeschlagen am: 11.11.2025

abgenommen am: 25.11.2025


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:             Ivana Mirkovic, Adresse unbekannt
                         derzeit unbekannten Aufenthaltes

 

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Ivana Mirkovic, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Niederösterreich, Neugebäudeplatz 1, 3100 St. Pölten (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt. 

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 07.11.2025 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.


An der Amtstafel 

angeschlagen am: 10.10.2025

abgenommen am: 19.12.2025


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:             Radu Gal, Adresse unbekannt
                         derzeit unbekannten Aufenthaltes

 

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Radu Gal, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Niederösterreich, Neugebäudeplatz 1, 3100 St. Pölten (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt. 

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 29.10.2025 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.


An der Amtstafel 

angeschlagen am: 31.10.2025

abgenommen am: 05.12.2025