Virtuelle Amtstafel
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung durch Kundmachung an der Amtstafel
§ 25 Abs.1 Zustellgesetz (BGBl. I Nr. 33/2013)
Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, können, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Kundmachung an der Amtstafel, dass ein zuzustellendes Dokument bei der Behörde liegt, vorgenommen werden.
Findet sich der Empfänger zur Empfangnahme des Dokuments (§ 24) nicht ein, so gilt, wenn gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen sind.
Aktuelle Zustellungen der SVS nach § 25 Abs. 1 Zustellgesetz:
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Boban NOVAKOVIC, zuletzt wohnhaft in Taborstraße 59/10, 1020 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Boban Novakovic, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 16.07.2026
abgenommen am: 30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Valentina BLAZSIK, zuletzt wohnhaft in Columbusgasse 74/8-9, 1100 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Valentina Blazsik, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 16.07.2026
abgenommen am: 30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Viktor BELKO, zuletzt wohnhaft in Florian-Hedorfer-Straße 11/13, 1110 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Viktor Belko, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 16.07.2026
abgenommen am: 30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Robert SIMEK, zuletzt wohnhaft in Eduard-Pötzl-Gasse 1/2, 1190 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Robert Simek, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 16.07.2026
abgenommen am: 30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Katalin JAMBOR, zuletzt wohnhaft in Quellenstraße 43/12, 1100 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Katalin Jambor, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 16.07.2026
abgenommen am: 30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Jan DANIEL, zuletzt wohnhaft in Scheugasse 9/14, 1100 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Jan Daniel, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 16.07.2026
abgenommen am: 30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Petar RADEV, zuletzt wohnhaft in Scheugasse 9/14, 1100 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Petar Radev, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 16.07.2026
abgenommen am: 30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Vojkan VECERINOVIC, zuletzt wohnhaft in Czeikestraße 3/1/38, 1100 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Vojkan Vecerinovic, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 16.07.2026
abgenommen am: 30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Roman SIPOS, zuletzt wohnhaft in Münchendorferstraße 16/4, 2353 Guntramsdorf
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Roman Sipos, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 16.07.2026
abgenommen am: 30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Katarina CINOVA, zuletzt wohnhaft in Karmarschgasse 65/35, 1100 Wien
derzeit unbekannten Aufenhaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Katarina CINOVA, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellender Bescheid vom 15.07.2026 bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Salzburg, Auerspergstraße 24, 5020 Salzburg, 3. Stock, Zimmer 311 aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 16.07.2026
abgenommen am: 30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Igor BACA
Adresse unbekannt
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Igor BACA, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Niederösterreich, Neugebäudeplatz 1, 3100 St. Pölten (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) zur Abholung aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme dieses Schreibens nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 15.07.2026
abgenommen am: 29.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Slama Pavel, zuletzt wohnhaft in Gassergasse 27/3, 1050 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Slama Pavel, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 15.07.2026
abgenommen am: 29.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Kinga Pustelnik, zuletzt wohnhaft in Wickenburggasse 18-22, 1080 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Kinga Pustelnik, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 15.07.2026
abgenommen am: 29.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Roman Seidner, zuletzt wohnhaft in Wenhartgasse 12/15, 1210 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Roman Seidner, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 15.07.2026
abgenommen am: 29.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Jozef Kovac, zuletzt wohnhaft in Engerthstraße 102/34, 1200 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Jozef Kovac, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 15.07.2026
abgenommen am: 29.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Sandor Poljanszkij, zuletzt wohnhaft in Leystraße 75/7, 1200 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Sandor Poljanszkij, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 15.07.2026
abgenommen am: 29.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Krisztina Ravaszne Varga, zuletzt wohnhaft in Albertisgasse 4/9, 1210 Wien
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Krisztina Ravaszne Varga, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 15.07.2026
abgenommen am: 29.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Darko Miletic
Adresse unbekannt
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Darko Miletic, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Niederösterreich, Neugebäudeplatz 1, 3100 St. Pölten (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) zur Abholung aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme dieses Schreibens nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 01.07.2026
abgenommen am: 15.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Maria Uhlarova, zuletzt wohnhaft in Münchendorferstraße 16/Tür 4,
2353 Guntramsdorf - Adresse unbekannt
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Maria Uhlarova, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Niederösterreich, Neugebäudeplatz 1, 3100 St. Pölten (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) zur Abholung aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme dieses Schreibens nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 01.07.2026
abgenommen am: 15.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG
Betrifft: Jozef Uhla, letzte bekannte Adresse: Münchendorferstraße 16/Tür 4, 2353 Guntramsdorf
Adresse unbekannt
Gem § 25 Abs 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Jozef Uhla, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Niederösterreich, Neugebäudeplatz 1, 3100 St. Pölten (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) zur Abholung aufliegt.
Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme dieses Schreibens nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
An der Amtstafel
angeschlagen am: 01.07.2026
abgenommen am: 15.07.2026