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Evaluierung und Tools


Arbeitsplatzevaluierung mit Hilfe von Bewertungs-Tools

Die Rechtsgrundlagen des Arbeitnehmerschutzes legen fest, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gefahren und Belastungen an den Arbeitsplätzen ihres Unternehmens zu evaluieren haben. Dabei müssen:

  1. Gefahren und Belastungen ermittelt,
  2. Gefahren und Belastungen beurteilt,
  3. geeignete Maßnahmen festgelegt und
  4. Maßnahmen überprüft

werden.

Im Rahmen einer Arbeitsplatzevaluierung muss, bevor Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip folgen, anhand des gesetzlichen Rahmens festgestellt werden, welche Gefährdungen und Belastungen treten an einem Arbeitsplatz auf und wie sind diese zu bewerten.

Bewertungs-Tools und Normen helfen dabei, Gefährdungen und Belastungen an einem Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. Fachnormen spezifizieren gesetzliche Vorgaben und können Richtwerte vorgeben. So enthält beispielsweise die "ÖNORM EN 1005-2 Manuelle Handhabung von Gegenständen in Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen" Daten für die ergonomische Gestaltung und die Risikobeurteilung bezüglich des Hebens, Senkens und Tragens von Lasten in Zusammenhang mit Maschinen. Für psychische Belastungen ist insbesondere die Normenreihe ÖNORM EN ISO 10075 zu den ergonomischen Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung zu nennen.

Ergonomische Bewertungstools sind eine weitere Möglichkeit, um physische Belastungen einzustufen und diese zu quantifizieren. Sie unterstützen das strukturierte und systematische Vorgehen einer ergonomischen Arbeitsplatzanalyse und erleichtern die Arbeitsplatzbewertung. Die Art des Bewertungsverfahrens ist abhängig von der Zielsetzung und erfordert unterschiedliche Expertise, Arbeitsmittel und zeitliche Ressourcen.

Für betriebliche Praktikerinnen und Praktiker sind in erster Linie Grob-Screening-Verfahren wie Checklisten oder spezielle Screening-Verfahren wie beispielsweise die neuen Leitmerkmalmethoden (LMM) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu empfehlen.

Das STOP-Prinzip

Das STOP-Prinzip leitet sich aus den Grundsätzen der Gefahrenverhütung nach §7 ASchG ab und beschreibt eine Rangfolge von Schutzmaßnahmen. Es geht nach dem Prinzip vor, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen, Risiken zu vermeiden und stellt Maßnahmen des kollektiven Gefahrenschutzes vor den Maßnahmen des individuellen Gefahrenschutzes.

S -
ubstitution: Gefahren werden beseitigt. Beispiel: Belastende Sequenz einer Arbeitstätigkeit wird durch einen maschinellen Vorgang ersetzt.

T - echnische Maßnahmen: Einsatz technischer Lösungen um Gefährdungen und Belastungen zu reduzieren. Beispiele: Hebehilfen zur Manipulation von Lasten

O - rganisatorische Maßnahme: Minimierung der Wirkung von Gefahren und Belastungen durch organisatorische Maßnahmen. Beispiel: Aufteilen der zu tragenden Last auf zwei Personen

P - ersonenbezogene Maßnahmen: Sie betreffen direkt die Person, haben oftmals mit dem Verhalten der Person zu tun und sind ggf. ergänzend einzusetzen. Beispiel: Schulung zum richtigen Heben und Tragen von Lasten

In der Praxis ist es zu empfehlen, Maßnahmen nicht einzeln zu setzen, sondern ein Maßnahmenpaket aus technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zu schnüren.

Beispiele für Checklisten und spezielle Screening-Verfahren für physische Belastungen

Tipp: AUVA-Seminar zu den neuen Leitmerkmalmethoden

Beispiele für Evaluierungsverfahren für arbeitsbedingte psychische Belastungen

  • EVALOG - Evaluierung psychischer Belastung im Dialog (Einzel-/Kleingruppeninterview insbesondere für Kleinstbetriebe oder für sehr kleine Tätigkeitsgruppen)
  • ABS-Gruppe - Arbeitsbewertungsskala - Gruppe (Gruppeninterview für kleine Betriebe bzw. Betriebe, die ein Gruppenverfahren einsetzen wollen)
  • KFZA - Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (Online- bzw. Papier-Fragebogen für Tätigkeitsbereiche von mindestens 10 Personen in Klein- und Großbetrieben)

Diese Verfahren sind kostenlos über die Webseite www.eval.at zugänglich und entsprechen den Kriterien für Erhebungsverfahren des Zentral-Arbeitsinspektorats im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ausschließlich diese Verfahren zur Anwendung kommen müssen.

Ergänzende Dokumente zur ganzheitlichen Evaluierung arbeitsbedingter physischer und psychischer Belastungen