Die Österreichische Gesundheitskasse verlängert noch einmal die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung.
Die einfache Krankmeldung ohne Vorsprache in der Hausarztordination war im März des Vorjahres pandemiebedingt eingeführt worden und zuletzt bis Ende Mai 2021 befristet.
Telefonische Krankmeldung, kontaktlose Medikamentenverordnung
Um sowohl Versicherte als auch Vertragsärzt:innen vor möglichen Ansteckungen zu schützen, gilt die kontaktlose Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni 2021. Bis dahin sollten die Infektionszahlen weiter zurückgehen. Außerdem ist geplant, dass dann jede:r Impfwillige eine erste Corona-Impfung erhalten haben soll. Dadurch ist dann mehr Sicherheit bei einem Arztbesuch gewährleistet.
Gleich zu Beginn der Pandemie, im März des Vorjahres, setzte die ÖGK zahlreiche Maßnahmen, um Versicherten ihre gewohnt verlässliche Versorgung trotz Kontaktbeschränkungen sicherzustellen.
Dazu zählen neben der telefonischen Krankmeldung auch die kontaktlose Medikamentenverordnung sowie die Möglichkeit für telemedizinische Behandlungen.
ÖGK / Mag. Christian Boukal
Mai 2021
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