Wahlärzt*innen, Wahlzahnärzt*innen oder Wahltherapeut*innen verrechnen Leistungen nicht direkt über die e-card mit der Krankenversicherung, sondern stellen Ihnen eine Honorarnote (Rechnung) aus. Danach können Sie sich einen Teil des Geldes bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zurückholen.
Rechnung einreichen
Wahl-
ärzt*in
Wahlärzt*innen haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Daher werden Sie dort als Privatpatient*in behandelt und müssen die Behandlung zunächst selbst bezahlen. In den meisten Fällen erstattet Ihnen die ÖGK einen Teil der Kosten zurück.
Zahn-
gesundheit
Unsere zahnmedizinischen Leistungen umfassen neben der konservierenden Zahnbehandlung und dem Zahnersatz auch Kieferregulierungen (Zahnspangen).
CT, MRT und
Röntgen
Die Computertomographie (CT), die Magnetresonanztomographie (MR) und das Röntgen zählen zu den "bildgebenden Diagnoseverfahren". Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt die Kosten, wenn die Untersuchung in einem Vertragsinstitut durchgeführt wird.
Therapeut*innen
Therapeut*innen aus verschiedenen Bereichen spielen in der Krankenbehandlung eine große Rolle. Für welche therapeutischen Leistungen die ÖGK die Kosten ganz oder teilweise übernehmen kann, ist genau festgelegt. Hier finden Sie einen Überblick.
Hebammen
Hebammen unterstützen Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der ersten Zeit danach. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt bestimmte Kosten für die Hebamme.
Transportkosten
Wer krank oder gehunfähig ist, benötigt Hilfe beim Weg zur Behandlungsstelle.
Die Österreichische Gesundheitskasse unterstützt Sie dabei.
Aufenthalt im
Krankenhaus (Spital)
Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) können sich in bestimmten Spitälern in ganz Österreich ambulant oder stationär behandeln lassen. Die stationäre Behandlung wird in der allgemeinen Gebührenklasse gewährt, solange es die Krankheit erfordert.
Klinisch-psychologische Behandlung
Die klinisch-psychologische Behandlung ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert und fällt somit in die Leistungspflicht der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Klinisch-psychologische Diagnostik
Bei der klinisch-psychologischen Diagnostik werden durch Gespräche, standardisierte psychologische Testverfahren und Verhaltensbeobachtungen von der Klientin bzw. dem Klienten systematisch Informationen gesammelt und aufbereitet. Die Kosten dafür übernimmt die Sozialversicherung.
Heilbehelfe &
Hilfsmittel
Für Heilbehelfe und Hilfsmittel wie Hörgeräte, Diabetesbedarf oder Bandagen übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Kosten, wenn Sie eine ärztliche Verordnung dafür haben. Patient*innen zahlen in der Regel nur einen Selbstbehalt.
Medikamente
Medikamente sind Mittel, die zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten beitragen. Sie können in verschiedenen Formen abgegeben werden, etwa als Tabletten, Tropfen, Cremes etc. Viele Medikamente müssen ärztlich verschrieben werden.