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Ambulante Rehabilitation

Ein weiterer Schritt der unfallchirurgischen Behandlung

Die ambulante Rehabilitation im AUVA-Rehabilitationszentrum Meidling bietet ein umfassendes Therapieangebot. Sie kann im Anschluss an die unfallchirurgische Behandlung bzw. stationäre Rehabilitation absolviert werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Die ambulante Rehabilitation hat den Vorteil, dass die Patientinnen und Patienten während der laufenden Therapie zu Hause wohnen und auch weitgehend ihren Beruf ausüben können.

Wir bieten derzeit zu folgenden Verletzungsprofilen nach Arbeitsunfällen ambulante Rehabilitation an:

  • Verletzungen der oberen Extremität
  • Verletzungen der unteren Extremität
  • Handverletzungen
  • Wirbelsäulenverletzungen

Voraussetzungen für die Behandlung in der ambulanten Rehabilitation

  • Die medizinische Eignung zur ambulanten Rehabilitation muss gegeben sein
  • Anerkennung als Arbeitsunfall
  • Die Hauptmeldeadresse liegt in einem definierten Einzugsbereich, der eine zeitlich praktikable tägliche An- und Abreise gewährleistet.

Wie können Sie die ambulante Rehabilitation beantragen?

Die Antragsstellung kann über die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt oder über die behandelnde Gesundheitseinrichtung erfolgen.

Die Antragsformulare finden Sie hier:

Leistungsanträge - www.auva.at

Wichtig Informationen

  • Therapiebeginn nach Vereinbarung
  • Therapieende spätestens 17:00 Uhr
  • Die Therapien finden 4 bis 5 Mal wöchentlich blockweise statt.
  • Umkleide- und Duschmöglichkeit vorhanden
  • Aufenthaltsraum mit Getränkeautomat vorhanden

Sollten Sie einen Therapietermin nicht wahrnehmen können (Krankheit etc.), ersuchen wir um zeitgerechte Benachrichtigung unserer Leitstelle:
Tel.: +43 5 93 93-55270
E-Mail: RM-Amb-Therapiekoordination@auva.at