Ihr Sozialversicherungsbeitrag
Wer arbeitet und Geld verdient, ist in Österreich sozialversichert und zahlt dafür Beiträge.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hebt die Beiträge ein und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter. Wir sind somit die größte Drehscheibe für alle Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen Sozialabgaben.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie sich der Sozialversicherungsbeitrag zusammensetzt? Wer welchen Beitrag leistet? Und wie der Sozialversicherungsbeitrag berechnet wird?
Für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrages sind zwei Lohn- bzw. Gehaltsgrenzen von Bedeutung:
- Geringfügigkeitsgrenze
- Höchstbeitragsgrundlage
- Geringfügigkeitsgrenze
Nur wenn Ihr monatliches Bruttogehalt bzw. Ihr monatlicher Bruttolohn die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, zahlen Sie als Dienstnehmerin bzw. als Dienstnehmer einen Sozialversicherungsbeitrag.
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2023 monatlich:
- EUR 500,91 bzw.
- bei Entlohnung mit Dienstleistungsscheck: EUR 686,18
Verdienen Sie bis zur Geringfügigkeitsgrenze, sind Sie nur unfallversichert. Sie erhalten Leistungen nur bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.
Hier finden Sie Informationen zur geringfügigen Beschäftigung.
- Höchstbeitragsgrundlage
Die Beitragspflicht besteht nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Dies bedeutet, dass Sie für jenen Einkommensteil (Bruttogehalt bzw. Bruttolohn), der über der Höchstbeitragsgrundlage liegt, keine Beiträge zahlen müssen.
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Jahr 2023:
- täglich EUR 195,00 bzw.
- monatlich EUR 5.850,00.
- Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) sind im Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von EUR 11.700,00 beitragspflichtig.
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmerinnen bzw. freie Dienstnehmer beläuft sich
- wenn keine Sonderzahlungen bezogen werden, auf EUR 6.825,00,
- sonst auf EUR 5.850,00
- und für Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) jährlich auf EUR 11.700,00.
- Sozialversicherungsbeitrag
Im Sozialversicherungsbeitrag sind folgende Beiträge enthalten:
- Krankenversicherung
- Pensionsversicherung
- Unfallversicherung (bezahlt nur der Dienstgeber)
- Arbeitslosenversicherung
- sowie sonstige Umlagen und Beiträge wie zum Beispiel die Kammerumlage oder der Wohnbauförderungsbeitrag
Von Ihrem Bruttolohn bzw. Bruttogehalt werden jeden Monat in etwa 18 Prozent Sozialversicherungsbeitrag abgezogen. Zusätzlich bezahlt auch Ihr Dienstgeber Sozialversicherungsbeiträge für Sie. Diese sind in Summe etwas höher.
Sozialversicherungsbeitrag eines Angestellten
Bezeichnung Beitragssatz Beitragssatz Dienstnehmer Beitragssatz Dienstgeber Krankenversicherung 7,65 % 3,87% 3,78% Unfallversicherung 1,2 % - 1,2% Pensionsversicherung 22,8 % 10,25% 12,55% Arbeitslosenversicherung 1) 6,0 % 3% 3% Insolvenz -Entgeltsicherung 0,1 % - 0,1% Betriebliche Vorsorge 1,53 % - 1,53 % Arbeiterkammerumlage 0,5 % 0,5% - Wohnbauförderung 1,0 % 0,5% 0,5% Summe 40,78 % 18,12% 22,66% 1) Bei geringem Einkommen verringert sich der Versichertenanteil Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Ihr Dienstgeber überweist an die ÖGK den gesamten Sozialversicherungsbeitrag. Die ÖGK behält als Krankenversicherungsträger nur den Krankenversicherungsbeitrag. Die restlichen Beiträge und Umlagen leiten wir an die jeweils zuständige Stelle weiter, zum Beispiel an die Unfall- oder Pensionsversicherungsanstalt, an das Arbeitsmarktservice oder die Arbeiterkammer. Für den Dienstgeber ist das praktisch, weil er die Beiträge nicht an mehrere Institutionen abliefern muss.
- Krankenversicherungsbeitrag
Der Anteil für Ihre Krankenversicherung beträgt pro eingehobenem Euro nur rund 20 Cent. Dieser Beitrag setzt sich aus dem Anteil des Dienstgebers und des Dienstnehmers zusammen.
Ihr Beitrag zur Krankenversicherung (Anteil Dienstnehmer)
Monatlicher Bruttoverdienst Krankenversicherungsbeitrag
Arbeiter und AngestellteEUR 1.000,00 EUR 38,70 EUR 2.000,00 EUR 77,40 EUR 3.000,00 EUR 116,10 EUR 4.000,00 EUR 154,80 EUR 5.000,00 EUR 193,50 EUR 5.850,00* EUR 219,43 * Höchstbeitragsgrundlage 2023
- Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird der Sozialversicherungsbeitrag berechnet?
Der Sozialversicherungsbeitrag wird aus der Beitragsgrundlage und dem Beitragssatz gebildet.
- Die Beitragsgrundlage ist in der Regel das beitragspflichtige Einkommen in einem Kalendermonat.
- Der Beitragssatz ist ein bestimmter, vom Gesetzgeber festgesetzter Prozentsatz zur Ermittlung der individuellen Beitragshöhe.
Je nach Art Ihrer Beschäftigung (zum Beispiel Arbeitsverhältnis oder Lehre) ist der Beitragssatz unterschiedlich.
- Was zählt zum beitragspflichtigen Einkommen?
Zum beitragspflichtigen Einkommen zählen alle Geld- und Sachbezüge (zum Beispiel Dienstauto)
- auf welche die/der Pflichtversicherte auf Grund des Dienstverhältnisses Anspruch hat oder die
- die vom Dienstgeber oder von dritten Personen (zum Beispiel Trinkgelder) darüber hinaus gewährt werden.
Der kollektivvertragliche Anspruchslohn ist die "Mindestgrundlage".
Beitragspflichtige Geld- und Sachbezüge sind zum Beispiel:
- Stundenlohn
- monatliches Gehalt
- Trinkgelder
- Sachbezüge (zum Beispiel. Dienstwohnung, Privatnutzung des Dienstwagens)
- Urlaubsersatzleistung
- Kündigungsentschädigung
Von der Beitragspflicht ausgenommen sind nur jene Bezüge, die im Gesetz ausdrücklich als beitragsfrei erklärt werden (zum Beispiel Kilometergeld).
Links
- www.sozialversicherung.at
Aktuelle Werte