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Wahlärztinnen und Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenvertrag. Sie sind somit nicht an die Tarife der Krankenversicherungsträger gebunden und können die Höhe ihrer Honorare für die erbrachten Leistungen frei bestimmen. Als Privatpatientin oder Privatpatient zahlen Sie die Behandlung zunächst selbst. Danach können Sie bei der ÖGK einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Das kann entweder durch die Wahlärztin bzw. den Wahlarzt in Ihrem Namen erfolgen oder Sie können selbst einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.