Sie reisen ins Ausland, um eine ärztliche Behandlung durchführen zu lassen? Damit die Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Kosten übernimmt, müssen einige Kriterien erfüllt sein.
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Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, bevor Sie eine geplante ärztliche Behandlung im Ausland erhalten.
- Voraussetzung
Damit die ÖGK die Kosten für eine geplante Krankenbehandlung im Ausland übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Krankenbehandlung erfolgt in einem Staat der Europäischen Union, einem EWR-Staat bzw. in der Schweiz. In seltenen Einzelfällen übernehmen wir die Kosten auch für Behandlungen in anderen Staaten. In diesen Fällen sind in der Regel nur eine Kostenerstattung und keine volle Kostenübernahme möglich. Informieren Sie sich stets im Vorfeld.
- Die Krankenbehandlung ist in Österreich als medizinische Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt.
- Die Krankenbehandlung kann in Österreich nicht bzw. nicht innerhalb eines medizinisch vertretbaren Zeitraums durchgeführt werden.
- Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt bzw. die jeweilige Behandlungseinrichtung (zum Beispiel Krankenhaus) müssen die Behandlung im Ausland für notwendig halten. Bitte übermitteln Sie uns eine schriftliche Begründung, warum die Behandlung in Österreich nicht möglich ist. Idealerweise erfolgt die Bestätigung durch eine Universitätsklinik. In der Bestätigung ist bereits eine konkrete Ärztin bzw. ein konkreter Arzt bzw. eine konkrete Behandlungseinrichtung anzugeben.
- Bewilligung
Bewilligen wir die Behandlung , erhalten Sie ein Anspruchsformular, sofern die Kosten direkt mit uns abgerechnet werden können. Dieses Formular übergeben Sie Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt im Ausland.
- Abrechnung
- Hat Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt bzw. das Krankenhaus im Ausland
- einen Vertrag mit dem ausländischen Krankenversicherungsträger und
- ist die Behandlung im Ausland eine Leistung, die dort vom Krankenversicherungsträger bezahlt wird,
erfolgt die Abrechnung der Kosten mit der jeweils zuständigen ausländischen Krankenkasse.
Sie müssen sich als Patientin oder Patient um nichts weiter kümmern.- Sollte eine Direktverrechnung mit der ausländischen Krankenkasse nicht möglich sein, müssen Sie die Kosten vorerst selbst bezahlen. Sie können dann die Rechnung für eine Kostenerstattung einreichen.
Sind im Behandlungsstaat Kostenbeiträge (zum Beispiel Selbstbehalte, Rezeptgebühren) vorgesehen, müssen Sie diese selbst vor Ort bezahlen. Eine Rückerstattung dieser Kosten durch die ÖGK ist nicht möglich.
Eine österreichische Rezeptgebührenbefreiung gilt im Ausland nicht!
Die hier genannten Regelungen gelten nicht für akut notwendige Krankenbehandlungen während eines Urlaubs, einer Dienstreise etc.!
Mehr zum Thema finden Sie unter Reisen und Urlaub.
- Hat Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt bzw. das Krankenhaus im Ausland
- Häufige Fragen (FAQ)
- Müssen alle geplanten Behandlungen oder Heilbehelfe und Hilfsmittel bewilligt werden?
Erkundigen Sie sich vorab bei der ÖGK, ob eine Bewilligung erforderlich ist.
- Ich habe die Rechnung selbst bezahlt. Warum wird von der ÖGK nicht der gesamte Rechnungsbetrag erstattet?
Sie bekommen grundsätzlich im Rahmen der Kostenerstattung 80 Prozent des Vertragstarifes. Das ist der Tarif, den ein Vertragspartner im Inland für dieselbe Leistung bekommen hätte. Nur bei besonderen Einzelfällen oder mit entsprechender Begründung ist eine höhere Kostenerstattung möglich.
Informieren Sie sich daher im Vorfeld.