Als Grenzgängerin und Grenzgänger pendeln Sie täglich oder zumindest einmal pro Woche von Ihrem Wohnort über eine Staatsgrenze zur Arbeit in einen anderen Staat. 

Dabei ist es egal, ob Sie in Österreich wohnen und in einem Staat der Europäischen Union, einem EWR-Staat bzw. in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten oder umgekehrt.

Bitte beachten Sie: Die Regeln für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten nicht bei Entsendung ins Ausland