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Hausordnung und Informationen von A-Z

Für alle im Hanusch-Krankenhaus betreuten Patientinnen und Patienten,  Besucherinnen und Besucher, sowie sämtliche betriebsfremde Personen gilt für die Dauer des Aufenthaltes die Hausordnung.


Alkohol und Suchtmittel

Der Konsum von Alkohol und Suchtmittel kann den Heilungserfolg nachhaltig beeinträchtigen und sollte deshalb vermieden werden. Wir bitten um Verständnis, dass Personen, die sich in einem durch Suchtmittel oder Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden und andere Personen belästigten oder Gegenstände beschädigen, mit Hilfe von Sicherheitsorganen aus dem Spital entfernt werden.

Auskunftssperre

Ihnen als Patientin bzw. Patient ist es möglich, dem Krankenhauspersonal zu untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit im Krankenhaus zu erteilen. Ausnahmen stellen Behörden und Gerichte dar, telefonische Auskünfte werden generell nicht erteilt.

Begleitpersonen

Die Aufnahme einer Begleitperson ist gegen Entrichtung der dafür gesetzlich vorgegebenen Pflegegebühr grundsätzlich möglich.

Betteln und Hausieren, etc.

Betteln und Hausieren, sämtliche nicht genehmigte Verkaufsaktivitäten und Geldsammlungen sowie das Austeilen von Werbematerial sind im gesamten Bereich der Krankenanstalt, inkl. des Krankenhausareals, nicht gestattet.

Bettenbelegung

Aus medizinisch-pflegerischen oder organisatorischen Gründen, kann eine Verlegung in ein anderes Zimmer erforderlich sein.

Daten

Sämtliche erhobene Daten werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

Diebstahl

Jeder Diebstahl von krankenhauseigenen Heil- und Hilfsmitteln, Kleidung, Bettwäsche, etc. sowie Diebstahl an anderen Personen wird zur Anzeige gebracht.

Essen

Die Mahlzeiten werden zu bestimmten Zeiten an die Patientinnen/Patienten verteilt. Außer den vorgesehenen Mahlzeiten (Diäten) sollten Speisen und Getränke nur nach Rücksprache mit einer Ärztin bzw. einem Arzt eingenommen oder verabreicht werden. Bitte geben Sie die ausschließlich für Sie bestimmten Speisen nicht an andere Personen weiter. Geschultes Personal informiert Sie auf Nachfrage über Stoffe („allergene Zutaten“) oder Erzeugnisse in unserem Speisenangebot, die Allergien auslösen können. Wenden Sie sich bitte an die betreuenden Pflegepersonen, welche Ihre Anfrage gerne weiterleiten werden.

Feuchträume

Bitte halten Sie WC-Anlagen und Waschbecken rein und schützen Sie sie vor Verstopfung. Papier und Abfälle entsorgen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Behältern.

Garten

Mit ärztlicher Erlaubnis ist Ihnen ein Aufenthalt im Garten möglich. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich während der Visiten und den Mahlzeiten im stationären Bereich aufzuhalten. Auch im Außengelände gelten die Bestimmungen der Hausordnung. Sie werden gebeten, die Anlagen zu schützen bzw. nicht zu verunreinigen und die Rasenflächen nicht zu betreten. Das Liegen auf den Gartenbänken sollte vermieden werden. Bitte melden Sie jedes Verlassen der Station und Ihre Rückkehr dem diensthabenden Pflegepersonal.

Geschenkannahme

Den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Krankenhauses ist es nicht gestattet, Geld- oder Sachgeschenke anzunehmen. Bitte bringen Sie unser Personal diesbezüglich nicht in Verlegenheit!

Haustiere

Wir bitten um Verständnis, dass die Mitnahme von Tieren aus hygienischen Gründen nicht gestattet ist. Ausgenommen davon ist die Mitnahme von Assistenz- und Therapiebegleithunden ausschließlich in den ambulanten Bereich. Die Mitnahme in den stationären Bereich ist grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen begründete, individuelle Genehmigungen nach Rücksprache mit der Anstaltsleitung.

Informationspflicht

Das ärztliche Personal hat die Pflicht, Sie über Diagnose und Therapie sowie über Eingriffe zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken und die damit ev. auftretenden Nebenwirkungen und Risiken unter Zuhilfenahme eines Aufklärungsformulars zu informieren.

Kraftfahrzeuge

Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge nicht innerhalb des Krankenhausareals abgestellt werden. Im Falle der Nichtbeachtung, wenn ein Fahrzeug die Rettungs- und Krankentransporte, die Feuerwehr sowie Anstaltsfahrzeuge behindert, wird es kostenpflichtig abgeschleppt. Die angefallenen Kosten sind auch dann zu ersetzen, wenn das Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppdienstes entfernt wurde. Für Beschädigungen von Fahrzeugen, die widerrechtlich im Krankenhausbereich abgestellt sind, übernimmt die ÖGK keine Haftung.

Kleidung, persönliche Wertgegenstände, etc.

Ihre mitgebrachten Kleidungs- und Wäschestücke bewahren Sie bitte im versperrbaren Kasten Ihres Zimmers auf. Sie werden ersucht, Geld, Wertgegenstände sowie Dokumente Ihren Angehörigen mitzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, können Wertgegenstände und Geld auch im Safe der Kassa (im Eingangsgebäude) deponiert werden. Über alle zur Verwahrung übernommenen Depositen wird Ihnen eine Bestätigung ausgefolgt. Beachten Sie bitte, dass für Schmuck, Wertgegenstände sowie Dokumente, welche nicht im Safe der Kassa deponiert werden, das Krankenhaus keine Haftung übernimmt und auch kein Versicherungsschutz besteht.

Manipulationen

Es ist nicht zulässig, an Wasserleitungen, elektrischen Leitungen, Fensterflügeln und dergleichen Manipulationen vorzunehmen, die nicht der ordnungsgemäßen Benützung dienen. Heizkörper dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden (Wäsche aufhängen etc.).

Medikamente

Ihre individuell verordneten Arzneimittel werden von uns zur Verfügung gestellt. Sie werden zu Ihrer eigenen Sicherheit gebeten, ausschließlich die angeordneten Medikamente einzunehmen.

Mobiltelefone und Unterhaltungselektronik

Bitte verwenden Sie Ihr Mobiltelefon und andere elektronische Geräte so, dass Sie andere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht stören. Zur Wahrung des Datenschutzes und der Privatsphäre ist das Fotografieren und das Filmen und Aufnehmen im Hanusch-Krankenhaus grundsätzlich nicht erlaubt. Mobiltelefone, Laptops, Tablets etc. können die Betriebssicherheit von medizinischen Geräten beeinträchtigen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass diese in manchen Bereichen des Krankenhauses nicht erlaubt sind.

Ordnung, Ruhe

Ambulante und stationäre Patientinnen bzw. Patienten sowie Fremde, die das Krankenhaus betreten, werden gebeten, alles zu vermeiden, wodurch die Ruhe des Krankenhausbetriebes gestört werden könnte. In den Krankenzimmern, auf Gängen und Stiegen ist Lärm wie z.B. zu lautes Sprechen, Schreien, Singen usw. zu vermeiden. Das Benützen von Fahrrädern, Rollern, Rollschuhen, Skateboards etc. ist aus Sicherheitsgründen für Patientinnen und Patienten, deren Angehörige sowie Besucherinnen und Besucher auf dem gesamten Areal des Hanusch-Krankenhauses untersagt.

Rauchverbot

Das Krankenhaus ist als öffentlicher Bereich rauchfrei zu halten. Es ist daher grundsätzlich verboten im Krankenhaus zu rauchen. Ausnahmen sind die Raucherzonen im Eingangsgebäude sowie das Außengelände. Besonders ist das Rauchverbot in den Aufzügen, Toiletten und in der Garage zu beachten.

Sauberkeit

Sie werden gebeten, alles zu unterlassen, wodurch die Krankenzimmer oder sonstigen Räume beschmutzt werden könnten. Wir bitten Sie, sich nicht mit Schuhen oder Straßenbekleidung auf das Bett zu legen. Das Krankenbett ist auch nicht als Sitzgelegenheit für Besucherinnen und Besucher vorgesehen.

Schriftliche Mitteilungen

Ihre Meinung ist uns wichtig, darum sind wir an Ihren Anregungen sehr interessiert. Ihre Anregungen können Sie an jeder Abteilung mittels der aufliegenden Karten „Teilen Sie uns bitte Ihre Meinung mit!“ schriftlich bekannt geben oder per Post (Österreichische Gesundheitskasse, 1100 Wien, Wienerbergstraße 15–19) bzw. per E-Mail  oder an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft senden. Wir sind bemüht, Ihrer Anregung so rasch als möglich nachzugehen und Ihnen eine entsprechende Rückmeldung zu geben. Selbstverständlich können Sie Ihre schriftliche Meinung auch anonym abgeben.

Seelsorge

Wenn Sie seelsorgerische Betreuung wünschen, teilen Sie dies bitte der diensthabenden Pflegeperson mit. Die Kapelle steht Ihnen tagsüber zur Verfügung.

Verschwiegenheitspflicht

Für das gesamte Krankenhauspersonal besteht lt. § 16 Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz absolute Verschwiegenheitspflicht. Aufgrund gesetzlicher Anordnung (§ 17 Wiener Krankenanstaltengesetz) ist das Krankenhaus allerdings verpflichtet, Abschriften der Krankengeschichte auf Anforderung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden (z.B. im Zuge eines Strafverfahrens) sowie an den zuständigen Sozialversicherungsträger und die von Ihnen bekannt gegebenen, einweisenden oder behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzte zu übermitteln.

Visiten

Krankenvisiten werden täglich abgehalten. Im eigenen Interesse sollten Sie im Krankenzimmer anwesend sein. Im Fall Ihrer Abwesenheit ersuchen wir Sie, das Pflegepersonal im Stützpunkt darüber zu informieren.

Winter

Bei Schneelage und Glatteis dürfen innerhalb des Krankenhausareals nur bestreute Wege benützt werden. Die Benützung nicht geräumter bzw. nicht gestreuter Wege erfolgt auf eigene Gefahr, wofür von der ÖGK keine Haftung übernommen werden kann.

Zustimmung

Ohne Ihr Einverständnis oder das Ihrer gesetzlichen Vertreterin/Ihres gesetzlichen Vertreters dürfen, außer in Notfällen wie z.B. Bewusstlosigkeit, keine Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt werden.