Ist für einen Versicherten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Versorgung mit Stomaartikeln erforderlich, können die entsprechenden Produkte (Platten, Stomabeutel und Ausgleichprodukte) mit einer ärztlichen Verordnung angefordert werden.
Nach Bewilligung der Stomaversorgung wird die Versorgung über den Bandagisten veranlasst. Die Produkte können dann persönlich beim Bandagisten abgeholt werden.