Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit Sie eine Förderung aus dem Landesgesundheitsförderungsfonds (LGFF) erhalten:
- Ihr Projekt beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
- Sie sind eine gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Institution.
- Sie beschreiben Ihre Hauptaufgaben und Maßnahmen im Antrag.
- Sie haben Zugriff auf die definierten Zielgruppen.
- Die notwendigen Ressourcen sind vorhanden. Sie haben die notwendige Erfahrung und die Kontakte zur Umsetzung des Projekts.
- Sie dokumentieren und evaluieren den Fortschritt des Projekts.
- Sie haben einen Projektantrag ausgefüllt.
- Sie rechnen die verwendeten Kosten zu festgelegten Terminen richtig ab.
In diesen Fällen gibt es keine Förderung:
- reine Subventionsansuchen
- Impfprogramme
- medizinische Maßnahmen (zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen oder Screening-Maßnahmen)
- Strukturförderungen
- Nachfolgeprojekte ohne neuen Ansatz