Die Behandlung von Betroffenen ist eine wichtige Verantwortung der Krankenversicherung. In einigen Fällen empfiehlt sich außerdem eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung.
Behandlung von Betroffenen
Die Untersuchung mit Auflichtmikroskop bei niedergelassen Hautärztinnen bzw. -ärzten mit Kassenvertrag wird übernommen bei Menschen,
- denen bereits ein bösartiges Melanom bzw. ein invasives Plattenepithelkarzinom entfernt wurde innerhalb des Nachsorgezeitraums (10 Jahre nach Entnahme), je nach Tumorstadium alle 3 bis 12 Monate
- unter Immunsuppression nach Organtransplantation alle 12 Monate
oder
- bei denen die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt einen konkreten Krankheitsverdacht unter genauer Angabe der Hautveränderung feststellt.
Vorsorge bei Risikopatientinnen und –patienten
Die reine Vorsorge-Untersuchung ist gegen Vorlage der e-card bei Menschen, die ein erhöhtes Risiko haben, bei niedergelassenen Hautärztinnen und –ärzten mit Kassenvertrag sowie im EMCO Hautvorsorgezentrum Bad Dürnberg möglich.
Risikogruppen für die Vorsorge-Untersuchungen
Zwischen dem 20. und dem 80. Lebensjahr ist alle 12 Monate eine Vorsorge möglich bei:
- Menschen, mit einer Melanom-Erkrankung in der unmittelbaren Familie
(Geschwister, Eltern, Kinder). - Menschen mit keltischem Hauttyp I nach Fitzpatrick (insbesondere sehr helle Hautfarbe, Sommersprossen, blaue/grüne/hellgraue Augen, sehr helle Brustwarzen, rötliches oder hellblondes Haar, sehr häufig Sonnenbrand) und/oder mit mehr als 50 Muttermalen.
Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr ist alle 12 Monate eine Vorsorge möglich bei:
- Menschen bei laufender Immunsuppression, wenn eine regelmäßige Hautkontrolle empfohlen wird.
- Menschen, denen bereits ein bösartiges Melanom oder ein invasives Plattenepithelkarzinom entnommen wurde nach Ende des 10-jährigen Nachsorgezeitraumes.
Ohne Altersbegrenzung werden die Kosten der Vorsorge-Untersuchung alle 24 Monate übernommen bei:
- Menschen, denen bereits Basaliome oder andere Formen des weißen Hautkrebses entfernt wurden.
Vorsorge beim Menschen ohne spezifisches Risiko
Für Menschen ohne erhöhtes Risiko, ist zwischen dem vollendeten 20. und dem vollendeten 80. Lebensjahr alle 5 Jahre eine Vorsorge-Untersuchung bei den niedergelassenen Hautärztinnen bzw. –ärzten mit Kassenvertrag möglich.
Vorsorge-Untersuchungen, die ohne spezielles Risiko öfter als alle 5 Jahre durchgeführt werden, gelten ab 1. Jänner 2020 als Privatleistung. Die Untersuchung muss direkt bei der behandelnden Ärztin bzw. beim behandelnden Arzt bezahlt werden.