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Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Niederösterreich

Rückfragen zur Privatstiftung Austria Tabak

Im Zuge der Generalversammlung der Betriebskrankenkasse am 3. November 2015 erfolgte der Beschluss, die Betriebskrankenkasse Austria Tabak (BKK AT) aufzulösen. Durch die am 31. Oktober 2016 veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums ist Ministerin Oberhauser dem Antrag der Generalversammlung entsprechend gefolgt. Demzufolge wurde die BKK AT mit 31. Dezember 2016 aufgelöst. Alle Versicherten der BKK AT wurden somit mit 1. Jänner 2017 auf die neun regionalen jeweils zuständigen Gebietskrankenkassen überführt. Diese Überführung wurde durch die Personalabteilung der Austria Tabak bzw. die PVA durchgeführt.

Dank der gemeinsamen Initiative des Betriebsrates und der Unternehmensführung konnte nach konstruktiven Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium die Errichtung einer Privatstiftung erzielt werden. Die Gründung der Privatstiftung zur Förderung der Gesundheit von Beschäftigten der Austria Tabak GmbH - kurz Stiftung Austria Tabak - erfolgte bis 31. Jänner 2017. Ihr Zweck ist die Aufrechterhaltung des für die Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen der BKK AT zum Zeitpunkt der Auflösung bestehenden Leistungsniveaus. Die Stiftung wird durch einen Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat vertreten und wird so von insgesamt neun Personen geleitet.

Der Leistungskatalog stellt die Basis der Ansprüche aus der Stiftung dar. Diese werden von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Niederösterreich als Dienstleister verwaltet. 
Die Leistungen werden nicht im Sinne des ASVG erbracht - wie angeführt, ist die ÖGK der Dienstleister für die aus dem Leistungskatalog ersichtlichen Rückerstattungen.