Satzung
Eine Sozialversicherung wie die Österreichische Gesundheitskasse muss staatliche Gesetze einhalten, kann jedoch bestimmte Bereiche selbst regeln. Die selbst erstellten Regeln sind in der Satzung zusammengefasst. Zuständig für die Satzung sind die Gremien der Selbstverwaltung.
Krankenordnung
Die Krankenordnung der ÖGK regelt die Rechte und Pflichten der Versicherten. Beschlossen wird die Krankenordnung von den Gremien der Selbstverwaltung der ÖGK. Den Rahmen geben die staatlichen Gesetze vor.
Richtlinien
Richtlinie Unterstützungsfonds (289.3 KB)
Richtlinie Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (148.4 KB)
Ergänzung - Richtlinie Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (11.4 KB)
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Österreichischen Gesundheitskasse für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen (AGB LDB).