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Prüfung und Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) laut EU-VO


Notifizierung

Die Sicherheitstechnische Prüfstelle (kurz STP) der AUVA wurde 1953 als Prüf- und Überwachungsstelle staatlich autorisiert. Durch den Beitritt zur EU wurde Mitte der 1990er Jahre eine Akkreditierung notwendig. Diese war und ist auch heute noch die Voraussetzung für die europaweite Anerkennung der Zertifikate (Baumusterprüfbescheinigungen) von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Diese Anerkennung - Notifizierung genannt - ist für die STP die Eintrittskarte in den internationalen Markt, da Hersteller aus der ganzen Welt ihre PSA in Europa verkaufen wollen und dafür Baumusterbescheinigungen benötigen.

Dienstleistungen

Das Prüfen und Zertifizieren von PSA ist das Hauptgeschäft der STP, die aber darüber hinaus alle weiteren (technischen) Prüf- und Zertifizierungsaktivitäten der AUVA in sich vereint. 

Seit ihrer Gründung ist die STP eine Einrichtung der Präventionsabteilung der AUVA-Hauptstelle (HUB). Die Angebote der Unfallverhütungsdienste und der HUB, die zumeist aus den Beitragseinnahmen finanziert werden, ergänzen sich mit den in der Regel kostenpflichtigen Dienstleistungen der STP im Interesse der Betriebe zu einer sinnvollen Auswahl. Die STP-Mitarbeiter:innen haben in der Abteilung HUB ihren Dienstposten und werden von dieser – zumeist in einem untergeordneten Stundenausmaß – intern an die STP überlassen. Maßgeblich ist immer, dass die österreichischen Betriebe aus dem Gesamtangebot der AUVA-Prävention die bestmögliche Unterstützung mit einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis erhalten sollen. 

Akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle

Die Sicherheitstechnische Prüfstelle ist eine nach dem Akkreditierungsgesetz akkreditierte Prüfstelle sowie Zertifizierungsstelle für Personen, Managementsysteme und Produkte. Als Produktzertifizierungsstelle ist sie auch notifiziert auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstungen - PSA-Verordnung (EU) Nr. 2016/425.

Sie unterliegt einem Qualitätsmanagementsystem und im Rahmen der Akkreditierung einer regelmäßigen, strengen Überwachung.

Ihr Prüfumfang umfasst Arbeitsmittel (z. B. persönliche Schutzausrüstung), brenn- und explosionstechnische Kenngrößen (z. B. von Stäuben) und Arbeitsplatzverhältnisse (z. B. Lärm, Schwingungen, Schadstoffe und Magnetfelder).

Die STP verrechnet in der Regel die Kosten für ihre Dienstleistungen an die Kunden weiter und erzielt so Einnahmen für die AUVA.

Über allgemeine Informationen bezüglich Finanzierung der STP bzw. über Gebühren, die im Rahmen der Tätigkeiten der STP anfallen, geben wir auf Anfrage gerne Auskunft.

Kontakt 

Tel.: +43 5 93 93-21776

E-Mail: STP@auva.at

Ansprechpersonen und Information