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Meldung von Schwerarbeit

Veröffentlichung: Newsletter Nr. 2/Jänner 2022


Schwerarbeit ist dem zuständigen Träger der Krankenversicherung zu melden. Bei Schwerarbeit handelt es sich um Tätigkeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen nach der Schwerarbeitsverordnung. Beispiele sind: körperliche Schwerarbeit, Schichtarbeit, Arbeit bei Hitze oder Kälte. Schwerarbeit ist für Dienstnehmerinnen zu melden, wenn sie das 35. Lebensjahr vollendet haben. Für Dienstnehmer ist Schwerarbeit zu melden, wenn sie das 40. Lebensjahr vollendet haben.

Zu melden sind:

  • alle Tätigkeiten, die auf Schwerarbeit nach der Schwerarbeitsverordnung schließen lassen,
  • die Namen und Versicherungsnummern der betroffenen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer und
  • die Dauer der Tätigkeiten.


Keine Schwerarbeit ist zu melden für:

  • geringfügig Beschäftigte und
  • Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz bei der Sozialversicherung der Selbständigen versichert sind.


Die Meldung der Schwerarbeit erfolgt einmal jährlich bis spätestens Ende Februar des folgenden Jahres mittels elektronischem Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern (ELDA).

Ausfüllen der Schwerarbeitsmeldung

Für jede Art der Tätigkeit nach der Schwerarbeitsverordnung und deren Dauer ist eine eigene Zeile zu verwenden. Als Beginn der Schwerarbeit ist im Feld "von" der erste Tag des Monates anzugeben. Als Ende der Schwerarbeit ist im Feld "bis" der letzte Tag des Monates anzugeben. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Monates begonnen oder geendet hat.

Arbeitsunterbrechungen:
Bei bestimmten Arbeitsunterbrechungen endet die Pflichtversicherung mit dem Entgeltanspruch. Beispiele sind: Krankenstand oder Wochengeld. Für Zeiten einer solchen Unterbrechung ist keine Schwerarbeitsmeldung zu erstatten.

Beispiel:
Eine Arbeiterin übt eine Tätigkeit nach der Schwerarbeitsverordnung aus. Sie ist krank und erhält 50 Prozent Krankengeld bis zum 15.01.2022. Vom 16.01.2022 bis zum 10.02.2022 erhält sie 100 Prozent Krankengeld. Am 11.02.2022 nimmt sie ihre Tätigkeit durchgehend bis Jahresende wieder auf.

Lösung:
Ausfüllen der Schwerarbeitsmeldung_Quelle ÖGK





Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK