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Lohnzettel SV

Veröffentlichung: Newsletter Nr. 2/Jänner 2022


Bitte beachten Sie, dass seit 01.01.2019 kein Lohnzettel SV mehr an die Österreichische Gesundheitskasse übermittelt werden muss. Der Lohnzettel Finanz ist weiterhin mittels elektronischem Datenausgleich mit den Sozialversicherungsträgern (ELDA) bis Ende Februar 2022 an das Finanzamt zu erstatten. 

Für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ist dem Finanzamt statt des Lohnzettels Finanz eine Mitteilung gemäß § 109a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu übersenden. Jahreslohnzettel in Papierform sind bis Ende Jänner 2022 an das Finanzamt zu übermitteln. Gleiches gilt für die Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988. 

Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK