11,9 Millionen Benutzeraktionen, 1,6 Millionen Logins und rund 113.000 gestellte Anträge im Jahr 2021. Beeindruckende Zahlen, die die Bedeutung des WEB-BE-Kunden-Portals (WEBEKU) als einen der wichtigsten Informationskanäle zwischen den Dienstgeberinnen und Dienstgebern sowie der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) unterstreichen.
Viel Betrieb ...
Exakt 113.306 Anträge langten 2021 via WEBEKU bei der ÖGK ein. Etwa zwei Drittel davon entfielen auf Vollmachten und Unbedenklichkeitsbescheinigungen. In Folge der Corona-Pandemie wurden knapp 19.000 Anträge auf Ratenzahlungen, Covid-19-Dienst- bzw. Sonderfreistellungen für werdende Mütter gestellt.
Eines zeigen diese Zahlen ganz klar: WEBEKU hat sich zu einem unverzichtbaren Web-Service für die Lohnverrechnung entwickelt.
Das Konto im Blick
Neben den elektronischen Anträgen ist die wichtigste Funktion von WEBEKU die Einsichtnahme auf das Beitragskonto. Alle Buchungen lassen sich lückenlos nachverfolgen und können zum Beispiel auf konkrete Zeiträume eingegrenzt werden.
WEBEKU bietet immer wieder neue Services. Derzeit können Sie folgende Funktionen nutzen:
- Erstellung von elektronischen Anträgen (Guthabenauszahlung, Umbuchung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Erteilung bzw. Änderung SEPA-Lastschrift, Vollmachtshinterlegung, Erstattung des geleisteten Entgeltes sowie der Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge für eine COVID-19-Dienst- bzw. Sonderfreistellung für werdende Mütter).
- Im Bereich der AuftraggeberInnenhaftung (AGH): Erstellung von Anträgen auf Erst- und Wiederaufnahme in die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen und von Anträgen auf Auszahlung des AGH-Guthabens an das Dienstleistungszentrum AGH sowie Einsichtnahme in das Auftragnehmerkonto.
- Abfrage des Beschäftigtenstandes sowie von Versicherungsnummern der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
- Anzeige und Export von Detailinformationen zu bereits verbuchten monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM), zum Beispiel mBGM(-Paket) Status, Referenzwert etc.
- Anzeige von Rückmeldungen aus dem SV-Clearingsystem und Suche von Clearingfällen.
- Wartung von E-Mail-Adressen für Clearing- bzw. WEBEKU-Verständigungen.
- E-Mail-Verständigung im Falle von eingelangten Nachrichten in der WEBEKU-Box bzw. von aufgetretenen Clearingfällen.
Anmeldung WEBEKU
Für eine Erstanmeldung ist eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich. Dies kann entweder mittels FinanzOnline-Zugangsdaten oder Handy-Signatur erfolgen.
Danach müssen in der USP-Administration die jeweiligen WEBEKU-Verfahrensrechte durch die USP-Administratorin bzw. den USP-Administrator des Unternehmens zugeordnet werden. Bei einzelvertretungsbefugten Personen (etwa Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer, Inhaberin bzw. Inhaber) erfolgt eine automatische Zuordnung.
Hinweis: Bei der Nutzung von WEBEKU fallen keine Gebühren an.
Kontakt
Auskünfte zu WEBEKU:
IT-Services der Sozialversicherung GmbH
Telefon: 050 124 6200
E-Mail: sv-servicecenter@itsv.at
Auskünfte zum USP:
USP Service Center
Telefon: 050 233 733 (Mo – Do 08.00 – 16.00 Uhr, Fr 08.00 – 14.30 Uhr)
Web: www.usp.gv.at
Autor: Gerhard Trimmel/ÖGK