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Besonderheiten bei vorz. Alterspensionen, Korridor- und Schwerarbeitspensionen


Wegfall der Pension

Die vorzeitige Alterspension, die Korridor- und Schwerarbeitspension fallen ab dem Tag des Beginnes einer auch im Ausland ausgeübten Erwerbstätigkeit vor dem Regelpensionsalter weg, wenn das aus dieser Tätigkeit erzielte monatliche Erwerbseinkommen (brutto) über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Wiederaufleben

Eine weggefallene Pension lebt im früheren Ausmaß mit dem Tag wieder auf, an dem keine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit mit einem Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze mehr ausgeübt wird.

Damit Sie die Pension wieder möglichst bald ausgezahlt erhalten, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend.
Höhe der Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2021: EUR 475,86

Übergang in eine Alterspension

Eine vorzeitige Alterspension geht mit dem Monatsersten nach Vollendung des Regelpensionsalters (60. Lebensjahr für Frauen, 65. Lebensjahr für Männer) in der bis dahin gebührenden Höhe automatisch in eine Alterspension über.

Ein Antrag auf Alterspension ist daher nicht zulässig, wenn bereits Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension besteht