Vorlagepflicht
Für die Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte Pensionist*innen ist einmal jährlich die Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich.
Von der Vorlagepflicht ausgenommen sind jene Pensionist*innen mit Wohnsitz in Deutschland, deren österreichische Pension nach Deutschland ausgezahlt wird.
Aussendung der Lebensbestätigung
Die Aussendung des Formulars erfolgt einmal jährlich, und zwar jeweils im Jänner eines jeden Jahres; dieses ist umgehend an die Pensionsversicherungsanstalt unterschrieben und beglaubigt zu retournieren. Eine „Erklärung über die Erwerbs- und Einkommensverhältnisse“ wird nur dann verlangt, wenn ein weiteres Einkommen Auswirkungen auf die Pensionszahlung hätte.
Wenn das vollständig ausgefüllte und beglaubigte Formular nicht unverzüglich bei der Pensionsversicherungsanstalt einlangt, kann die Pension nicht ausgezahlt werden.
Das Formular Lebensbestätigung (in mehreren Sprachen) finden Sie auch im Internet unter www.pv.at – Lebensbestätigung