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Lebensbestätigung


Vorlagepflicht

Für die Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte Pensionist*innen  ist einmal jährlich die Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich.

Von der Vorlagepflicht ausgenommen sind jene Pensionist*innen mit Wohnsitz in Deutschland, deren österreichische Pension nach Deutschland ausgezahlt wird.

Aussendung der Lebensbestätigung

Die Aussendung des Formulars erfolgt einmal jährlich, und zwar jeweils im Jänner eines jeden Jahres; dieses ist umgehend an die Pensionsversicherungsanstalt unterschrieben und beglaubigt zu retournieren. Eine „Erklärung über die Erwerbs- und Einkommensverhältnisse“ wird nur dann verlangt, wenn ein weiteres Einkommen Auswirkungen auf die Pensionszahlung hätte.

Wenn das vollständig ausgefüllte und beglaubigte Formular nicht unverzüglich bei der Pensions­versicherungsanstalt einlangt, kann die Pension nicht ausgezahlt werden.

Das Formular Lebensbestätigung (in mehreren Sprachen) finden Sie auch im Internet unter www.pv.at – Lebensbestätigung