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Familienangehörige sind in der Regel nur mitversichert, solange sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Das heißt, der Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) muss in Österreich sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre Angehörigen aber auch dann weiterhin mitversichert bleiben, wenn sie den Lebensmittelpunkt im Ausland haben.