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Faxablöse 2025: GPP ersetzt das Fax für Gesundheitsdaten

Warum wird das Fax abgeschafft

Mit 01.01.2025 verabschiedet sich die österreichische Sozialversicherung – und damit auch die BVAEB – vom Kommunikationskanal Fax.
Grund dafür ist das Gesundheits-Telematikgesetz (GTelG), das ab diesem Zeitpunkt die Übermittlung von Gesundheits- und genetischen Daten über unsichere Kanäle wie Fax verbindlich untersagt.

Das Gesundheitspartnerportal (GPP) – die digitale Alternative

Zur sicheren und zukunftsorientierten Kommunikation steht Ihnen ab sofort das neue, trägerübergreifende Gesundheitspartnerportal (GPP) zur Verfügung.
Ihre Vorteile mit dem GPP:

  • Rechtskonform & sicher – entspricht dem GTelG
  • Kostenfrei nutzbar – keine Lizenzgebühren
  • Einfacher Einstieg via e-card System oder Unternehmensserviceportal (USP)
  • Zukunftssicher & laufend weiterentwickelt

So funktioniert die Kommunikation mit der BVAEB über das GPP

Sie benötigen lediglich:

  • einen Computer oder ein mobiles Endgerät (z. B. Tablet)
  • eine Internetverbindung

Login-Möglichkeiten:

  • e-card System (Admin-Karte erforderlich)
  • Unternehmensserviceportal (USP)-Login

Zum GPP:www.gp-portal.at Gesundheitspartnerportal
Alle anderen Kontaktkanäle der BVAEB bleiben weiterhin wie gewohnt verfügbar.


Häufige Fragen

Wer ist vom „Faxverbot“ ab 2025 betroffen?

Alle Gesundheitsdiensteanbieter (GDA), also Personen und Organisationen, die Gesundheitsleistungen anbieten, sind von der Neuregelung des Gesundheits-TelematikGesetz (GTelG) ab 01.01.2025 betroffen.
Zu den GDA zählen Sozialversicherungsträger, Ärztinnen und Ärzte, Krankenanstalten, Ambulatorien, Labore etc.

Warum beantwortet die BVAEB meine dringenden Fax-Anfragen (Rezeptbewilligungen, Transportbewilligungen) mit Brief?

Das Gesundheits-TelematikGesetz (GTelG) verbietet Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) sowie auch allen SV-Trägern ab 01.01.2025 Gesundheitsdaten über ungesicherte Kanäle, wie ein FAX, zu übermitteln.

Kann ich einen Antrag, den ich bisher gefaxt habe, mit E-Mail (unverschlüsselt) versenden?

Sollten Sie einen Antrag per unverschlüsselter E-Mail einsenden, erhalten Sie die Antwort der BVAEB grundsätzlich aufgrund der Änderung des GTelG per Post.

Kann ich einen Antrag, den ich bisher gefaxt habe, mit verschlüsselter E-Mail (z.B. Secure Mail, SEPPMail) oder FTAPI versenden?

Es ist der BVAEB aus administrativen Gründen nicht möglich, die vielfältigen anderen Übermittlungsarten wie Secure Mail, SEPPMail oder FTAPI neben dem Gesundheitspartnerportal GPP zu unterstützen, weil deren sicherheitstechnische Wartung und Überprüfung auf GTelG-Konformität („Stand der Technik“) aufgrund der Menge der beteiligten Systempartner nicht mit vertretbarem Aufwand zu bewältigen ist.

Daher ist die Kommunikation via verschlüsselter Mail oder FTAPI bei der BVAEB nicht vorgesehen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Nachricht zu übermitteln?

Sie als GDA benötigen dafür in jedem Fall eine Vertragspartnernummer (z.B. als Arzt, Krankenanstalt, Labor) bzw. eine SV-ID (z.B. als Hebamme).

Wie komme ich zu meiner bzw. einer Vertragspartnernummer?

Sollten Sie keinen Vertrag haben, kann die BVAEB eine Vertragspartnernummer erstellen. Bitte senden Sie eine E-Mail an die E-Mail-Adresse zpvclearing@bvaeb.at. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Namen und eine Telefonnummer anzugeben.

Wie steige ich ins Gesundheitspartnerportal ein?

Auf der Homepage www.gp-portal.at steigen Sie entweder über das e-card System oder über das Unternehmensservice Portal USP ein:

  • e-card System:
    Für den Login über das e-card System benötigen Sie einen Anschluss an das Gesundheits-Informations-Netz (GIN) und eine Admin-Karte (ehemals O-Card)
  • Unternehmensserviceportal-Login (USP, www.usp.gv.at):
    Für den Login über das USP benötigen Sie Ihre USP Kennung und eine digitale Signatur (z.B. ID Austria).

Ich möchte das GPP via e-card System nutzen, habe aber noch kein e-card System. Was ist zu tun?
  • Als GDA:
    • Allgemeine Informationen erhalten Sie zu diesem Thema unter www.chipkarte.at
    • Telefonische Auskünfte (E-Card Serviceline) unter 0501243322 (Mo-Fr 7-17, Sa 7-12)
  • Als Krankenanstalt:
    • Bitte um Übermittlung einer E-Mail an krankenanstalten@svc.co.at

Wie bestelle ich zusätzliche Admin-Karten für das e-card System?

Pro Vertragspartnernummer können Sie bei der BVAEB unter zpvclearing@bvaeb.at zusätzliche Admin-Karten bestellen. Dieses Service ist kostenlos.

Wie registriere ich mich am USP?

Sie registrieren sich auf der Homepage www.usp.gv.at.

Sollten Sie technische Probleme bei der Registrierung haben, ersuchen wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Ernährungssicherheit BAES unter 050233733 (Mo-Do 8-16, Fr 8-14:30).

Wie schalte ich am USP das Service „SV-Direkt Gesundheitspartner“ frei?

Fehlt bei Ihnen nach dem Einstieg ins GPP das Service „SV-Direkt Gesundheitspartner“, muss der USP-Administrator im USP das Service „SV-Direkt Gesundheitspartner“ freischalten.

Hier die Hilfeseiten dazu:

  • https://www.usp.gv.at/hilfe-und-support/mein-usp/services-aufrufen.html
  • https://www.usp.gv.at/hilfe-und-support/verfahrensrechte.html

Das USP Service Center österreichweit zum Ortstarif unter 050233733 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14:30 Uhr) bietet Unterstützung dabei an.

Welche Anliegen kann ich an die BVAEB über das Gesundheitspartnerportal übermitteln?

Hier finden Sie die Liste der Anliegen (PDF, 269 KB), die Sie über das Gesundheitsportal übermitteln können.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich ein Problem mit dem GPP habe?

Es steht Ihnen der technische Support unter der Telefonnummer 0501243313 (Mo-Fr 7-17) zur Verfügung oder Sie wählen auf der Seite www.gp-portal.at den Link „Technische Unterstützung“ am Ende der Seite und stellen eine Supportanfrage.

Wie kann ich eine Nachricht bzw. einen Antrag konkret im GPP einreichen?

Ihre Nachricht an die BVAEB ist in drei Schritten schnell erstellt:

  • Auf der Startseite des GPP Portals wählen Sie unter SV-Direkt „Neue Nachricht“ aus. Alternativ können Sie auch auf „Alle Nachrichten anzeigen“ und unten links auf den grünen Button „Neue Nachricht schreiben“ klicken.
  • Danach wählen Sie bei „SV-Träger wählen“ BVAEB und bei „Thema wählen“ den passenden Themenkanal aus.
  • Dann verfassen Sie Ihre Nachricht an die BVAEB und laden – wenn erwünscht – Anhänge hoch.

Wo finde ich eine Anleitung?

Auf der Seite www.gp-portal.at klicken Sie auf den Button „Information Faxablöse“, anschließend scrollen Sie zu den „Hilfeseiten“ am Ende der Seite und wählen je nach Frage eine der Hilfethemen aus:

  • Hier geht's zur Hilfeseite für weitere Unterstützung
  • Gesundheitspartner Portal: Übersicht, Services, Nachrichten & Postfach – Beschreibung (PDF, 681 KB)
  • Zugang zum Gesundheitspartner Portal (PDF, 735 KB)
  • Liste der Anliegen (PDF, 269 KB), die Sie über das Gesundheitspartnerportal SV-Direkt an die BVAEB übermitteln können

Wie lange dauert es, bis die BVAEB auf meine Nachricht antwortet?

Wir werden Ihr Anliegen möglichst rasch beantworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Antwort abhängig vom jeweiligen Thema und den Daten eventuell eine längere Bearbeitungsdauer nach sich zieht.

Ersetzt das GPP die e-card Services oder die bisherige Verrechnung?

Nein. Das GPP ist eine Ergänzung für GDAs, die ansonsten keinen GTelG-konforme Übermittlungskanal haben.

Wie kann ich die Nachricht und den Anhang ausdrucken?

Ausdrucken können Sie, wenn Sie den Anhang herunterladen oder einen Screenshot (Bildschirmkopie) machen.

Wie groß können die Anhänge über GPP sein?

Der Übertragungsspeicher beträgt in Summe 20 MB(4 x 5 MB).

Können Dienstgeber das GPP verwenden?

NEIN, das ist derzeit nicht möglich.

Stehen neben dem GPP weitere rechtskonforme Kommunikationskanäle zur BVAEB zur Verfügung?

Um die Kommunikation mit den Krankenanstalt zu optimieren, hat die BVAEB sich dazu entschlossen, übergangsweise auch die Kommunikation mit DaMe / MedicalNet zu ermöglichen. Dieser Kommunikationskanal steht ab 10.04.2025 zur Verfügung.

Bitte wählen Sie dazu aus dem DaMe / MEDICAL NET Verzeichnis-Dienst den richtigen Empfänger (HV-Uid = ME-Nummer = Adresse = Verzeichnisdienst-Eintrag) für Ihr Anliegen aus, wobei der Empfänger den Kanälen im GPP entspricht:

DaMe / MEDICAL NET Verzeichnis (PDF, 278 KB)


Begriffserklärungen

  • GDA: GesundheitsDiensteAnbieter (Arzt, Krankenanstalt, Labor, Hebamme, Orthopädieschuhmacher, Optiker, Ambulatorium, …)
  • GTelG: Gesundheits-TelematikGesetz
  • GPP: GesundheitsPartnerPortal
  • USP: UnternehmensServicePortal
  • ABS: Arzneimittel-Bewilligungs-Service
  • DaMe: Datennetz der Medizin

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Tel: 050405-0
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