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Pharmaunternehmen - EKO-Antragstellung


Rechtsgrundlagen

Für die Verfahren zum Erstattungskodex (EKO) gelten die in der Rechtsgrundlagensammlung der Abteilung Vertragspartner Medikamente (VPM) konsolidierten Verfahrensvorschriften.

VPM-Rechtsgrundlagensammlung (Stand 01.09.2025) (PDF, 4 MB)

Voraussetzungen für die elektronische Antragstellung

Anträge von Pharmaunternehmen in Zusammenhang mit dem EKO sind elektronisch an den Dachverband der Sozialversicherungsträger (Dachverband) zu übermitteln. Es werden ausschließlich Anträge, die über den elektronischen Workflow des Erstattungskodex ("ewEKO") eingereicht wurden, akzeptiert.

Die Kommunikation zwischen dem Dachverband und den Pharmafirmen erfolgt unter Nutzung der eZustellung über das elektronische Postfach „Mein Postkorb“. Die eZustellung ist im Rahmen der EKO-Verfahren die Kommunikationsschnittstelle für Mitteilungen des Dachverband an Pharmafirmen. Weiterführende Informationen zur elektronischen Zustellung von behördlichen Nachrichten finden Sie hier.

Sofern von einer zu berechtigenden Person das elektronische Postfach noch nicht genutzt wird, ist eine Anmeldung zur elektronischen Zustellung durchzuführen.

Für die elektronische Antragstellung sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:

Ansprechpartner: eko-support@sozialversicherung.at

Die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter (EKO-Anwendung) können Sie auf dieser Seite beziehen:

EKO-Formularsatz

Zuletzt aktualisiert am 26. November 2025