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Registrierung zum „ewEKO“


Allgemeines und Formvorschriften

Zum Schutz der vertriebsberechtigten Unternehmen und zur Gewährleistung eines effektiven Verfahrens kommuniziert der Dachverband der Sozialversicherungsträger (Dachverband) im Rahmen der Erstattungskodex (EKO)-Verfahren über den elektronischen Workflow des Erstattungskodex („ewEKO“) ausschließlich mit natürlichen Personen, für die das Unternehmen gegenüber dem Dachverband ausdrücklich erklärt hat, dass diese Person das Unternehmen gegenüber dem Dachverband allein vertreten darf, solange dem Dachverband vom Unternehmen nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird.

Bitte beachten Sie, dass das Formular für eine solche Erklärung (genauso wie für einen Widerruf dieser Erklärung) von VertreterInnen des Unternehmens zu unterzeichnen ist, die laut Firmenbuchauszug dafür berechtigt sind. Diese VertreterInnen des Unternehmens haben jede Erklärung zur Vertretungsbefugnis handschriftlich oder elektronisch, den Vorgaben des Signatur- und Vertrauensdienstegesetz entsprechend zu unterzeichnen (qualifizierte elektronische Signatur). Des Weiteren ist die unterzeichnete Erklärung mit einem Firmenstempel zu versehen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur selbstständigen Überprüfung Ihrer Signaturen finden Sie auf www.rtr.at.

 

Beantragung der Berechtigung „Pharmavertreter“

Die Berechtigung („Rolle“) Pharmavertreter ist bei der elektronischen Erstanmeldung zum ewEKO zu beantragen und nachzuweisen. Alternativ kann der Nachweis auch binnen 30 Tagen nach erfolgter Beantragung der Rolle beim Dachverband einlangen (z.B. per Post oder Mail an ew-reg@sozialversicherung.at), andernfalls wird die Registrierung wieder gelöscht. Für den Nachweis sind jedenfalls folgende Dokumente hochzuladen:


Falls die zu berechtigende Person über keine österreichische Sozialversicherungsnummer verfügt, sind außerdem folgende Beilagen hochzuladen:

 

Widerruf der Berechtigung „Pharmavertreter“

Der Widerruf einer bereits beantragten Berechtigung für die Rolle "Pharmavertreter" ist jederzeit durch Übermittlung folgender Unterlagen möglich. Das vertriebsberechtigte Unternehmen sollte seine erteilten Berechtigungen jedenfalls regelmäßig auf ihre Aktualität überprüfen und etwaig gebotene Widerrufe veranlassen, um Verzögerungen in der Zustellung zu vermeiden.


Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Widerrufs der Berechtigung eines Pharmavertreters bei laufenden Verfahren die Stellvertretung durch einen anderen Pharmavertreter eingenommen werden muss. Andernfalls werden Schriftstücke zu solchen Verfahren unabhängig von der Löschung der Berechtigung weiterhin an den ursprünglichen Pharmavertreter zugestellt.

Zuletzt aktualisiert am 26. November 2025