Kostenbeteiligung

Sie haben für bestimmte direkt mit einem SVS Vertragspartner abgerechnete Leistungen einen Kostenanteil zu bezahlen. Hauptsächlich ist das beim Besuch eines niedergelassenen Arztes der Fall, aber etwa auch, wenn Sie in eine Spitalsambulanz gehen, eine Laborleistung in Anspruch nehmen oder einen Zahnersatz bekommen. 

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier auf unserer Homepage. Mit svsGO, den digitalen Services der SVS, können Sie alle von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen, wie Apothekenabrechnungen, Kostenerstattungen und Spitalspflege, transparent in Ihrem Gesundheitskonto einsehen - selbständig, jederzeit & überall.

Tipp: Noch schneller & bequemer geht das mit der svsGO App!