Achtung!
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation gilt laut COVID-19-NotMV ein generelles Besuchsverbot in den Einrichtungen der AUVA.
Ausnahmen wie in der Verordnung des Gesundheitsministeriums festgehalten.
Besucherregelung für AUVA-Unfallkrankenhäuser und AUVA-Rehabilitationszentren
Sie unterstützen damit die Eindämmung des Coronavirus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wichtig!
Derzeit gilt ein Besuchsverbot!
Beachten Sie unbedingt unsere Verhaltensregeln.
Besuchszeiten
Derzeit gilt ein Besuchsverbot!
Montag bis Freitag: 16:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 12:00 - 19:00 Uhr
Sonntag: 10:00 - 19:00 Uhr
Wir bitten Besucherinnen und Besucher, sich mit ihren Angehörigen und Freunden außerhalb der Station zu treffen, um die Ruhe und Intimsphäre von Mitpatientinnen und -patienten nicht zu stören. Sollte die Patientin oder der Patient immobil sein, ist ein Besuch nach Absprache mit dem Pflegepersonal auch im Zimmer möglich.