ACHTUNG!
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation gilt laut COVID-19-NotMV ein generelles Besuchsverbot in den Einrichtungen der AUVA.
Ausnahmen wie in der Verordnung des Gesundheitsministeriums festgehalten:
Besucherregelung für AUVA-Unfallkrankenhäuser und AUVA-Rehabilitationszentren
Wichtiger Hinweis:
Zutrittsbedingungen für Kontrolluntersuchungen
Sie unterstützen damit die Eindämmung des Coronavirus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!