DRUCKEN

Rezeptgebührenobergrenze


Rezeptgebühr muss nur so lange bezahlt werden, bis im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen ein Betrag von 2 % des Jahresnettoeinkommens erreicht wird. Danach ist man für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit.

Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2021